Der Sozialtarif ist eine Ermäßigung, welche die Betreiber auf den Festnetz-, - oder Festinternetrechnungen gewähren.
Um von diesem Sozialtarif genießen zu können, müssen einige Bestimmungen erfüllt sein. Die vollständigen Bestimmungen über die Empfänger der Sozialtarife finden Sie im Artikel 22 der Anlage zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.
Anlaufstelle
Anträge auf einen Sozialtarif sind bei Ihrem Betreiber zu stellen: er wird überprüfen, ob Sie die Gewährungsbedingungen erfüllen. Er wird Sie über die etwaigen Ermäßigungen, aufgrund Ihrer Tarifformel informieren.
Bei Schwierigkeiten sind unsere Mitarbeiter von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer 02 226 89 51 zu erreichen.
Welche Schritte sind erforderlich, um den Sozialtarif zu erhalten?
Der Antragsteller muss sich an den Telekombetreiber seiner Wahl wenden unter den Betreibern die den Sozialtarif anbieten.
Der Antrag wird dann dem BIPT übermittelt, das überprüft, ob der Antragsteller die Bedingungen erfüllt, um den Sozialtarif zu erhalten. Das BIPT informiert danach den Betreiber der Annahme oder Ablehnung des Dossiers.
Der Betreiber wendet dann den Sozialtarif an, und passt die Rechnungen gleich bei der folgenden Abrechnungsperiode an.
Per Post kontaktiert das BIPT eventuell den Antragsteller, um zusätzliche Auskünfte zu erhalten.