Informationen für Plattformnutzer

Vertrauenswürdige Hinweisgeber sind anerkannte Organisationen; ihre Meldungen über potenziell rechtswidrige Inhalte müssen von Online-Plattformen vorrangig behandelt werden.

Diese Meldungen werden vorrangig behandelt, da ihre Hinweisgeber auf die Erkennung, Identifizierung und Meldung rechtswidriger Inhalte spezialisiert sind und vom BIPT, CSA, VRM und/oder Medienrat als vertrauenswürdige Hinweisgeber eingestuft wurden. 

Hier sind einige Beispiele für Stellen, die für den Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers in Frage kommen: 

  • Behörden, 
  • NRO, 
  • Qualifizierte Unternehmensverbände,
  • Oder auch Branchenverbände.

⚠️ Bitte beachten Sie: Dieser Status ist für Privatpersonen nicht zugänglich, aber Sie können als privater Nutzer von Plattformen Inhalte über die üblichen Melde-Tools der von Ihnen genutzten Plattform melden. Wenn diese Plattform nicht reagiert oder keine Möglichkeit zur Meldung bietet, können Sie beim BIPT eine Beschwerde einreichen.

Für Einrichtungen, die daran interessiert sind, ein vertrauenswürdiger Hinweisgeber zu werden

🔍 Wenn Sie für die von Ihnen vertretene Einrichtung den Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers beantragen möchten, finden Sie auf der Seite Vertrauenswürdige DSA Hinweisgeber Informationen zu den zu befolgenden Modalitäten. 

❓Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das BIPT.

Nach oben