Amateurfunk ist ein mit der Funkkommunikation verbundenes Hobby, das es ermöglicht, weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen. Ein Funkamateur mit einem Sprechfunkzeugnis der Klasse A kann auch seine eigene Ausrüstung bauen. Es ist also ein technisches Hobby.
Das BIPT ist mit der Überwachung des Amateurfunks in Belgien beauftragt.
Amateurfunk unterscheidet sich vom CB (Citizen Band), das keine Genehmigung erfordert.
Wie werde ich Funkamateur?
Um Funkamateur zu werden, müssen Sie bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Amateurfunkprüfungen werden in den Räumlichkeiten des BIPT in Brüssel organisiert. Monatlich wird mindestens eine Prüfung organisiert.
Das Sprechfunkzeugnis
Das Sprechfunkzeugnis ähnelt einem Führerschein: es erlaubt Ihnen, als Funkamateur zu senden. Dieses Zeugnis wird vom Institut ausgestellt, ist 5 Jahre gültig und enthält ein Rufzeichen. Achtung: dieses Zeugnis allein erlaubt es Ihnen nicht, eine Station zu besitzen. Dafür brauchen Sie auch eine Stationsgenehmigung .
Je nach der Klasse Ihres Sprechfunkzeugnisses müssen Sie auch einen Frequenzplan befolgen.
Die Stationsgenehmigung
Wenn Sie über eine eigene Ausrüstung verfügen, müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Sprechfunkzeugnis auch eine Stationsgenehmigung besitzen. Wenn das Sprechfunkzeugnis mit einem Führerschein vergleichbar ist, entspricht die Stationsgenehmigung der Registrierung Ihrer Ausrüstung.
Frequenzen
Frequenzbänder und technische Merkmale, die für Funkamateure zugelassen sind.
Beschlüsse
- Beschluss vom 19. Januar 2021 zur Festlegung von Regeln und Bedingungen für Tests und Prüfungen für Funkamateure
- Beschluss vom 24. Mai 2019 über die Frequenzen, Leistungen und Übertragungsarten, die von Funkamateuren verwendet werden dürfen
- Beschluss vom 26. Oktober 2010 über die Möglichkeit für Inhaber einer ON3-Funkamateurgenehmigung, die ihre Prüfung vor dem 15. September 2005 bestanden haben, ein ON2-Rufzeichen zu beantragen
Abrechnung 2026 für Funkamateure
Anfang Januar 2026 erhielten Funkamateure eine Aufforderung zur Zahlung ihrer Stationsgenehmigung und gegebenenfalls ihrer zusätzlichen Rufzeichen. Zuvor führte die Nichtzahlung dieser Rechnung bei Fälligkeit automatisch zur Stornierung des Dossiers. Die Reaktivierung des Dossiers war mit der Zahlung einer Dossiergebühr verbunden.
Um diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden, hat das BIPT beschlossen, dass bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung eine „Mahnung” mit einer zusätzlichen Frist von 15 Tagen versandt wird. Bei Nichtzahlung nach dieser „Mahnung” wird das Dossier deaktiviert.
Bitte beachten Sie: Wenn die Genehmigung 2025 vor Erhalt der Genehmigung 2026 abläuft, ist die Nutzung der Funkstelle nicht mehr zulässig. Um diesen Zeitraum zu vermeiden, in dem die Nutzung verboten ist, wird eine schnelle Zahlung empfohlen.
Dokumente 2026
Angesichts der Verpflichtung, eBoxen für den Versand offizieller Dokumente zu verwenden, sofern diese aktiviert wurden, sind Anpassungen an unserem IT-System erforderlich, die sich jedoch verzögert haben.
Die Stationsgenehmigungen und Genehmigungen für zusätzliche Rufzeichen, die per Post versendet werden müssen (für die Personen, die ihre eBox nicht aktiviert haben oder deren E-Mail-Adresse nicht bekannt ist), werden auch dieses Jahr wieder mit einer kleinen Verzögerung verschickt.
Aus diesem Grund und um Funkamateure nicht in die Illegalität zu drängen, werden die Genehmigungen für 2025 für diese Personen bis zum 28. Februar 2026 verlängert, sofern die Gebühr für 2026 entrichtet wird.
Die Genehmigungen für 2026 werden so bald wie möglich verschickt. Es ist daher nicht notwendig, sich an das BIPT zu wenden, um den Status seiner Genehmigung zu erfahren.
Das BIPT entschuldigt sich für etwaige Unannehmlichkeiten.
Kontaktinformationen
BIPT - Funkamateuredienst
Boulevard du Roi Albert II 32/10
1000 Brüssel
E-mail
Tel : +32 (0)2 226 88 70 von 9:00 bis 12:00