Kann ich noch anrufen oder im Internet surfen wenn ich die Telekomrechnung nicht zahle?
Wenn Sie Ihre Telekomrechnung nicht zahlen können, muss Ihr Betreiber einige Schritte unternehmen, vor er Ihren Dienst beendet:
- Zunächst bekommen Sie eine schriftliche Mahnung. Die erste Mahnung ist gebührenfrei.
! Achtung: Es handelt sich hier nicht notwendig um einen Brief. Eine SMS-Nachricht oder E-Mail als Mahnung ist auch möglich.
- Die nächsten Erinnerungen sind nicht kostenlos. Jede Mahnung darf nicht mehr als 10 EUR kosten.
- Danach kann Ihr Betreiber Sie auf eine „Mindestversorgung“ umschalten. In diesem Fall gilt Folgendes:
- Sie können selbst nur die Notdienste anrufen. Sie können zwar Anrufe und Nachrichten empfangen.
Ein Mobilfunkbetreiber kann statt dieser beschränkten Dienstleistung auch das Abonnement in ein Angebot mit einer Prepaidkarte umschalten. - Ihre Internetgeschwindigkeit verlangsamt: Up- und Downloadgeschwindigkeiten die genauso so hoch sind wie die Geschwindigkeiten die man bekommt falls das eingeschlossene Internetvolumen aufgebraucht ist. Falls Ähnliches nicht vorgesehen ist, darf die Geschwindigkeit auf 256 kbps erniedrigt werden.
! Achtung: Bei Betrug oder einem zweiten Zahlungsverzug nach einer vorherigen Dienstunterbrechung im selben Jahr, kann der Betreiber alle Dienstleistungen sofort beenden.
- Die Mindestversorgung ist vorübergehend. Ihr Betreiber muss die nur so lange anbieten, als für Sie zur Zahlung Ihrer Rechnung notwendig ist. Nach einer Inverzugsetzung kann Ihr Betreiber die Dienstleistung vollständig beenden.
Falls der Dienst nach der Zahlung aufs Neue aktiviert wird, kann Ihr Betreiber hierfür Kosten anrechnen. Diese dürfen nicht höher als 30 EUR sein. Dies kann um andere Kosten erhöht werden, zum Beispiel falls die Intervention eines Technikers notwendig ist.
Eine unbezahlte Telekomrechnung kann noch für andere Kosten sorgen. Die müssen in den Verkaufsbedingungen beschrieben werden und es gelten gesetzliche Grenzen:
- Die Zinsen auf den unbezahlten Betrag dürfen nicht höher als den gesetzlichen Zinssatz sein.
- Der zusätzliche Schadenersatz hängt vom Betrag Ihrer Schuld ab, aber darf nicht höher als nachstehende Beträge sein:
- 20 EUR, falls der ausstehende Saldo niedriger ist als oder gleich 150 EUR
- 30 EUR, erhöht um 10 % des ausstehenden Saldos im Teil zwischen 150,01 und 500 EUR falls der ausstehende Saldo zwischen 150,01 und 500 EUR liegt
- 65 EUR, erhöht um 5 % des ausstehenden Saldos im Teil über 500 EUR mit einem Maximum von 2000 EUR falls der ausstehende Saldo höher als 500 EUR ist
😮 Zu dieser Situation sollen Sie es nicht kommen lassen:
- Warten Sie nicht auf eine Mahnung – bitten Sie Ihren Betreiber um einen Aufschub oder ein Abzahlungssystem.
- Sind Sie der Meinung, es gebe einen Fehler in Ihrer Telekomrechnung? Kontaktieren Sie Ihren Betreiber und zahlen Sie schon den Betrag, mit dem Sie schon einverstanden sind.
Erreichen Sie keine Lösung mit Ihrem Betreiber, dann können Sie den Ombudsdienst für Telekommunikation für die Vermittlung zwischen Ihnen und Ihrem Betreiber einsetzen. - Vielleicht gibt es einen günstigeren Tarifplan für Sie. Das können Sie einfach auf Bestertarif.be kontrollieren.
