Von Ultraleichtflugzeugen zu Verkehrsflugzeuge über Heißluftballons verpflichten die internationalen Regulierungen mit einer Funkstelle ausgestatteten Luftfahrzeuge dazu, eine Stationsgenehmigung an Bord zu haben, welche die Anlage beschreibt. Der Benutzer dieser Anlage muss über ein beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst verfügen. Das BIPT ist für die Erteilung dieser Genehmigungen und Zeugnisse verantwortlich.
Auch Bodenstationen müssen von einer Genehmigung erfasst werden.
Die Genehmigungen für Landfunkanlagen werden vom Privatgenehmigungsdienst erteilt.
Zeugnisse
Die beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnisse für den Flugfunkdienst werden vom BIPT erteilt aufgrund einer bestandenen Prüfung, organisiert von der Generaldirektion Luftfahrt des FÖD Mobilität und Transportwesen. Das BIPT organisiert diese Prüfungen also nicht.
Föderaler öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen
Generaldirektion LuftfahrtDienst Genehmigungen
Rue du Progrès 56
1210 Brüssel
Informationen zu den Prüfungen finden Sie auf der Website der Generaldirektion Luftfahrt.
Die vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte der belgischen Armee erteilten Bescheinigungen werden ebenfalls akzeptiert.
Stationsgenehmigung für Ihr Luftfahrzeug
Für viele Instrumente an Bord ist eine Genehmigung des BIPT erforderlich. Vom UKW-Funk zum Radar, über den Transponder und den ELT dürfen Sie diese Geräte nicht ohne vorherige Genehmigung betreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie, um diese benutzen zu können, auch über ein beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis verfügen müssen. Im Allgemeinen müssen Sie also über beide Dokumente verfügen.
Das BIPT ist nur für in Belgien eingetragenen Luftfahrzeuge zuständig.
Kontaktinformationen
BIPT - Flugfunkdienst
Boulevard du Roi Albert II 32/10
1000 Brüssel
Tel.: 02 226 88 88
Fax: 02 226 89 85
E-mail
Letzte Aktualisierung am 21.06.2024