Der Anbieter des Universaldienstes unterliegt bestimmten Tarifpflichten.
So müssen die Tarife unter anderem bezahlbar, kostenorientiert, transparent, nicht diskriminierend und in ganz Belgien gleich sein.
Das BIPT kontrolliert die Einhaltung dieser und anderer Pflichten, die der Anbieter des Universaldienstes erfüllen muss.
bpost wurde ursprünglich rechtmäßig als Anbieter der Universaldienstleistungen bis zum 31. Dezember 2018 benannt. Seit dem 1. Januar 2019 erbringt bpost weiterhin den Universaldienst auf der Grundlage von Verwaltungsverträgen, die mit dem Staat für aufeinanderfolgende Fünfjahreszeiträume geschlossen wurden.
Der zweite Verwaltungsvertrag, in dem bpost als Universaldienstanbieter benannt wird, gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.
Letzte Aktualisierung am 16.09.2024