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Wenn Sie ein Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte), ein kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt), eine Kleinstorganisation ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG oder Stiftung mit höchstens 9 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt) oder eine kleine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG, NRO oder Stiftung mit höchstens 49 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt) sind, können Sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich und freiwillig zustimmen, dieser Laufzeit nicht zu überschreiten.