Das Postnetzwerk von bpost besteht aus der Organisation aller von ihnen genutzten Ressourcen und insbesondere der Zugangspunkte. Diese Zugangspunkte bestehen aus dem Büronetz und dem Briefkastennetz.
Das Briefkastennetz besteht aus den Briefkästen, die sich an der öffentlichen Straße oder in den Büros befinden.
bpost hat ein umfangreiches Netzwerk von postalischen Punkten, die Folgendes umfassen:
- Postämter: Postämter werden von bpost betrieben und bieten das ganze Sortiment an Dienstleistungen, nämlich:
- Basisangebot;
- Geschäfte im Zusammenhang mit dem Basisbankdienst (Zahlungen auf ein Zahlungskonto und Bargeldbezüge aus einem Zahlungskonto, Kontoführungs- und Zahlungsvorgänge einschließlich der Ausführung von Lastschriften und Überweisungen, einschließlich Daueraufträge);
- Auszahlung nationaler Postanweisungen;
- Verkauf, Erstattung, Ersatz und Umtausch von Fischereischeinen;
- Annahme von Einzahlungen auf Konten, die bei bpost oder anderen Finanzinstituten geführt werden;
- Barabhebung von einem Konto unabhängig vom angebotenen Verfahren;
- Auszahlung von Postanweisungen;
- Annahme von Überweisungsformularen in Bezug auf Zahlungen, die von einem eigenen Konto ausgehen.
- Posthaltepunkt: eine Kontaktstelle für Kunden, in der das Postpersonal den Kunden während einer begrenzten Anzahl Stunden zumindest das Basisangebot zur Verfügung stellt.
- PostPunkte (oder „Postgeschäfte“): sind Niederlassungen, die von einem Dritten im Namen und auf Rechnung von bpost betrieben werden.
Das in den postalischen Punkten angebotene Basissortiment umfasst:
- Annahme von Einzelpostsendungen und einzelnen Postpaketen, die zum Universaldienst gehören, Wertsendungen ausgenommen;
- Aufbewahrung und Aushändigung einzelner Einschreibesendungen und einzelner Postpakete, die zum Universalpostdienst gehören und für die eine Mitteilung hinterlassen wurde;
- Verkauf von Briefmarken;
- Annahme von Einzahlungen von höchstens 500 EUR auf ein bei einem Finanzinstitut geführtes Konto. Einzahlungen am Schalter werden mit einer strukturierten Mitteilung versehen;
- sofern möglich Anbieten zum Kauf einer Mindestauswahl an Verpackungen für Postsendungen und Postpakete.