Nutzen Sie Easy Switch.

Easy Switch ist ein Verfahren, das eingeführt worden ist, um den Anbieterwechsel zu erleichtern, wenn Sie mindestens über einen Internetzugangs- oder einen Fernsehdienst verfügen. 

Es befreit Sie von den meisten administrativen Schritten beim Anbieterwechsel. Ihr Neuanbieter regelt besonders die Kündigung des alten Vertrags, sobald seine Dienste bei Ihnen installiert sind.

Was tut Easy Switch?  

  • Easy Switch erleichtert den Festnetz-Betreiberwechsel. Das Verfahren gilt standardmäßig, aber Sie können ausdrücklich darum bitten, darauf zu verzichten. Im letzteren Fall müssen Sie selbst den Vertrag mit Ihrem Altanbieter kündigen.  
  • Wenn Sie das Easy-Switch-Verfahren anwenden, geben Sie Ihrem Neuanbieter Zustimmung dazu, an Ihrer Stelle den Anbieterwechsel zu regeln und also den alten Vertrag zu kündigen. 
  • Sie müssen nur angeben, ob Sie Ihre Rufnummer mitnehmen möchten (einschließlich Ihrer Handy-Nummer, wenn diese zusammen mit den Festnetz-Diensten angeboten wird) oder aufgeben möchten. Wenn Sie nichts angeben, wird die Rufnummer bei Ihrem Altanbieter bleiben (aber Ihr Vertrag und/oder Preis können sich ändern). 
    Bei manchen Anbietern ist es nicht möglich, eine Nummer zu behalten, ohne den Internetzugang zu behalten. Wenn Sie also nicht sagen, was mit Ihren Nummern gemacht werden soll, riskieren Sie, die Nummer zu verlieren. 
    Erkundigen Sie sich danach! 

Warum Easy Switch anwenden? 

  • Easy Switch verkürzt die Dienstunterbrechung: Der Neuanbieter kontaktiert, sobald er bereit ist, die angeforderten Dienstleistungen zu erbringen, den abgebenden Anbieter. Er regelt die Beendigung der Dienstleistungen und die Kündigung des Vertrags mit dem abgebenden Anbieter.  
  • Easy Switch beschränkt die Risiken doppelter Anrechnungen. Der abgebende Anbieter muss spätestens am Ende des Tages nach dem Tag, an dem er vom Anbieterwechsel informiert wurde, die Anrechnung seiner Dienstleistungen einstellen. 

Worauf soll ich achten, bevor ich mich entscheide? 

  • Sehen Sie nach, ob noch ein befristeter Vertrag bei Ihrem Altanbieter läuft. Falls dieser Vertrag weniger als 6 Monate alt ist, kann Ihr Altanbieter Sie verpflichten, Kündigungsentschädigungen zu zahlen.Letztere sind beschränkt auf höchstens die Abonnementbeträge, die Sie bis zum 6. Monat des Vertrags hätten zahlen müssen.  
  • Sehen Sie auch nach, ob der Anbieter Ihnen ein Gerät im Rahmen eines Kopplungsgeschäfts verkauft hat. Wenn das der Fall ist, kann er Ihnen einen Restwert dieses Geräts anrechnen. Dieser Restwert ist in einer Rückzahlungstabelle, in der Anlage des Vertrags, aufzuführen. Jeden Monat muss ein selber Betrag vom Restwert des Geräts abgezogen werden. Nach 24 Monaten darf ein Anbieter Ihnen für das Gerät nie eine Vergütung anrechnen. 

Was muss ich meinem Neuanbieter mitteilen?  

  • Ihre Kundennummer bei Ihrem Altanbieter; 
  • Die „Easy Switch ID“ bei Ihrem Altanbieter: 
    Dieser Code (eine Reihe von Ziffern und/oder Buchstaben) finden Sie: 
    •  online in Ihrem Kundencenter; 
    •  auf Ihrer Rechnung und 
    •  ab dem 1. Juli 2017 im Begrüßungsbrief oder Begrüßungs-E-Mail von einem Neuanbieter. 
  • Ob Sie während 18 Monate Ihre E-Mail-Adresse, die den Namen des Altanbieters enthält, behalten möchten. 
    Bei manchen Anbietern behalten Sie die E-Mail-Adresse automatisch, ohne darum zu bitten. Erkundigen Sie sich darüber bei Ihrem Anbieter. 
  • Die Festnetz- oder Mobilfunknummer(n), die Sie mitnehmen möchten oder bei Ihrem Altanbieter annullieren möchten; 
  • Eventuell, das Datum, bis wann Sie die Dienste aktiv beim Altanbieter behalten möchten, während die Dienste bei Ihrem Neuanbieter schon aktiviert sind.
    Das ist zum Beispiel praktisch, wenn Sie umziehen und zugleich den Anbieter wechseln.

Welche Rechte habe ich noch beim Festnetz-Anbieterwechsel?  

Termin innerhalb von einem Zeitabschnitt eines halben Tags 

Wenn ein Besuch eines Technikers erforderlich ist, haben Sie das Recht, innerhalb von Zeitabschnitten von höchstens einem halben Tag einen Termin festzulegen. So brauchen Sie keinen ganzen Tag Urlaub zu nehmen. 

Vergütung für einen verpassten Termin 

Wenn der Techniker nicht am festgelegten Termin erschienen ist, haben Sie als Verbraucher Anspruch auf eine Vergütung von € 10 pro verpassten Termin. Fordern Sie diese Vergütung von Ihrem Neuanbieter. Auch wenn Sie wissen oder vermuten, dass ein anderer Anbieter Schuld daran hat. 

Was muss ich noch tun, nachdem ich eine Easy-Switch-Umschaltung beantragt habe?  

  • Wenn Sie ein Modem oder einen Decoder bei Ihrem Altanbieter hatten, müssen Sie das Gerät wahrscheinlich zurückgeben. 
  • Der Neuanbieter oder sein Techniker können das Gerät nicht an Ihrer Stelle dem Altanbieter zurückgeben

Wann kann ich Easy Switch nicht anwenden?  

  • Wenn Sie einen berufsmäßigen Tarifplan haben 
  • Wenn Sie nur für Fernsehen den Anbieter wechseln wollen aber nicht für das Internet oder umgekehrt (Teilmigration).
    Dann müssen Sie selbst die Dienste beim Altanbieter kündigen. 
  • Wenn Sie umziehen und nicht den Anbieter wechseln, gilt das „Easy-Switch“-Verfahren auch nicht.  

Wann gilt Easy Switch nur teilweise?  

Wenn Sie Dienste bei mehreren Anbietern haben.
Das „Easy-Switch“-Verfahren kann für die Umschaltung von einem Ihrer Altanbieter auf den Neuanbieter beantragt werden. Die anderen Dienste müssen Sie selbst kündigen.

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