Der überarbeitete Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hassreden wurde in die Verordnung über digitale Dienste (DSA) durch die Europäische Kommission aufgenommen. 

Dieser Verhaltenskodex+ stärkt die Bedingungen, die für die unterzeichnenden Online-Plattformen hinsichtlich der Behandlung von Inhalten gelten, die im europäischen und nationalen Rechtsrahmen als illegal eingestuft werden, weil sie Hass aufstachelt. 

Dank dieser Aufnahme ins DSA können diese Online-Plattformen aufgefordert werden, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich nach regelmäßigen Bewertungen herausstellt, dass sie diesen Verhaltenskodex nicht systematisch einhalten. Solche Maßnahmen können von der Europäischen Kommission und dem DSA-Ausschuss festgelegt werden, in dem das BIPT als Koordinator (DSC) zusammen mit Vertretern der anderen zuständigen belgischen Behörden sitzt.

Warum diese Überarbeitung?

Eine Überarbeitung des Veraltenskodex für die Bekämpfung von Hassreden, wie er in der ursprünglichen Fassung von 2016 angenommen wurde,war notwendig, um die Leistungsindikatoren, darunter die Bearbeitungszeiten, zu stärken, aber auch, um die Integration des Verhaltenskodex in das DSA zu erleichtern und dabei die Ziele und Besonderheiten der Verordnung zu berücksichtigen, z. B. den Zusammenhang zwischen der Rolle der Sonderberichterstatter und der Rolle der vertrauenswürdige Hinweisgeber.

Welche Beziehung kann zwischen dem überarbeiteten Verhaltenskodex + und dem DSA hergestellt werden?  

Der Verhaltenskodex trägt dazu bei, dass die Unterzeichner die Verordnung - den DSA - richtig anwenden, ohne die Prävalenz der Verpflichtungen zu beeinträchtigen, die die Verordnung allen auferlegt, d. h. den Unterzeichnern und darüber hinaus allen Anbietern von Vermittlungsdiensten, einschließlich Online-Plattformen. Es gibt also eine eindeutige Hierarchie zwischen dem DSA, das ein in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbares Regulierungsinstrument ist, und dem Kodex, der freiwillige Verpflichtungen festlegt, die nur von seinen Unterzeichnern unterschrieben werden.

Wer sind die Unterzeichner des Verhaltenskodex +?

Dailymotion, Facebook, Instagram, Jeuxvideo.com, LinkedIn, auf Wirtsrechnern von Microsoft befindliche Dienste, Snapchat, Rakuten Viber, TikTok, Twitch, X und YouTube.

Sind andere Plattformen als Unterzeichner von diesem Verhaltenskodex + betroffen?  

Wenn sie von der Kommission gemäß der Verordnung über digitale Dienste benannt werden, können Anbieter sehr großer Online-Plattformen (mehr als 45 Millionen Nutzer in Europa) freiwillig dem Kodex beitreten. Nichts hindert kleinere Online-Plattformen daran, die gleichen Verpflichtungen einzugehen. Allerdings werden nur sehr große Online-Plattformen einer jährlichen DSA-konformen Prüfung unterzogen und können von der Kommission und dem Ausschuss aufgefordert werden, nach diesen Prüfungen zusätzliche Maßnahmen durchzuführen.

Welche Verpflichtungen haben Online-Plattformen?

Die Verpflichtungen der Online-Plattformen im Rahmen des Verhaltenskodex + sind hauptsächlich:

  • Den Sonderberichterstatter zu ermächtigen, ihren Bearbeitung von Meldungen über Hassreden regelmäßig zu überwachen;
  • Sich zu bemühen, mindestens zwei Drittel der Meldungen über Hassreden innerhalb von 24 Stunden zu verarbeiten;
  • Sich zu verpflichten, ganz bestimmte und spezifische Aktionen durchzuführen, um Transparenz in Bezug auf Maßnahmen zu gewährleisten, mit denen die Masse der von ihren Diensten verbreiteten Hassreden reduzieren werden soll;
  • Mit verschiedenen Interessenträgern, einschließlich Experten und Organisationen der Zivilgesellschaft, zusammenzuarbeiten;
  • Benutzer über rechtswidrige Hassreden zu informieren.

Wer kann Sonderberichterstatter werden? 

Öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen, die in mindestens einem Mitgliedstaat über Fachwissen im Bereich rechtswidriger Hassreden verfügen. Vertrauenswürdige Hinweisgeber, die gemäß dem DSA benannt wurden, können sich ebenfalls bewerben.

Was ist der Unterschied zwischen Sonderberichterstattern und vertrauenswürdigen Hinweisgebern?

Der Status des vertrauenswürdigen Hinweisgebers wird von den nationalen Koordinator für digitale Dienste an Organisationen vergeben, die einen entsprechenden Antrag stellen und die strengen Kriterien der Expertise, Unabhängigkeit und Objektivität erfüllen, die in Artikel 22 der DSA-Verordnung festgelegt sind. Dies ist eine langfristige Rolle, die entweder durch die Entscheidung des vertrauenswürdigen Hinweisgebers selbst oder durch die Absetzung des nationalen Koordinators für digitale Dienste endet. Online-Plattformen haben die Pflicht, ihre Meldungen vorrangig zu bearbeiten, um möglichst schnell darüber Entscheidungen zu erlassen. Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern können sich auf alle Inhalte beziehen, für die ihre Expertise anerkannt wurde und die sie für illegal halten. 

Der Status eines Sonderberichterstatters wird von der Kommission und den Unterzeichnern an Einrichtungen verliehen, die in mindestens einem Mitgliedsstaat über Expertise im Bereich Hassreden verfügen. Sonderberichterstatter nehmen für einen Zeitraum, der jährlich sechs Wochen nicht überschreitet, an einem Beaufsichtigungsprojekt teil. Es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung. Ihre Meldungen zielen ausschließlich auf hasserfüllte Inhalte ab. Online-Plattformen, die den Kodex unterzeichnet haben, werden sich bemühen, bis zu zwei Drittel ihrer Meldungen innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Eingang zu bearbeiten.
Die beiden Rollen ergänzen sich und können kombiniert werden, wenn alle Kriterien von Artikel 22 des DSA erfüllt sind.

Auf welcher Ebene sind die zuständigen belgischen Behörden beteiligt?  

Als nationaler Koordinator für digitale Dienste und zuständige Behörde sitzt das BIPT zusammen mit einem Vertreter der anderen zuständigen belgischen Behörden im DSA-Ausschuss, unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission. In dieser Hinsicht beteiligen sich die zuständigen belgischen Behörden an der Bewertung von Verhaltenskodizes, die dazu beitragen sollen, die Risiken der Verbreitung rechtswidriger Hetze zu mindern. Ebenso tragen sie dazu bei, gemeinsam mit der Kommission sowie den anderen Mitgliedern des Auschusses die Maßnahmen festzulegen, zu denen Online-Plattformen im Falle einer systematischen Nichteinhaltung dieses überarbeiteten Verhaltenskodexes +   ergreifen sollten.   

Es sei daran erinnert, dass auf nationaler Ebene alle zuständigen belgischen Behörden Beschwerden über Verstöße gegen das DSA  erhalten können, die sich beispielsweise darauf beziehen könnten, dass eine Online-Plattform einer Anordnung oder einer Meldung nicht nachgekommen ist, einschließlich solcher, die sich auf die Aufstachelung zu Hass beziehen. 

Alle Beschwerden über Plattformen mit Sitz außerhalb Belgiens werden dennoch an den Koordinator des Mitgliedstaates, in dem die Plattform ihren Sitz hat, weitergeleitet, zusammen mit einem eventuellen Gutachten.
 

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