Diese unter Vorbehalt gelieferte Liste von Verpflichtungen ist nicht als erschöpfende Liste aller Verpflichtungen gedacht, die ein auf dem belgischen Markt tätiger Betreiber erfüllen muss.
Im Allgemeinen muss ein Betreiber alle anwendbaren rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, wie sie im Gesetz über die elektronische Kommunikation (GEK) und seinen Ausführungserlassen definiert sind.