Dieser Markt betrifft die Durchleitungsdienste, d.h. die Weiterleitung von Telefonanrufen durch einen Drittanbieter zwischen zwei Betreibern, die nicht direkt miteinander verbunden sind.

Geltender Regulierungsrahmen

Mit dem Beschluss vom 15. März 2011 wurden die Maßnahmen aufgehoben, die Belgacom (jetzt: Proximus) im Rahmen früherer Beschlüsse in Bezug auf diesen Markt auferlegt worden waren. Dieser ist also jetzt dereguliert.

Frühere Beschlüsse

Marktanalyse 2006

Der erste Marktanalysebeschluss über die Durchleitungsdienste wurde am 11. August 2006 getroffen. Belgacom wurde dort als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft und wurde eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt.

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