Mit diesem Beschluss wird der Rechtsrahmen für fünf Märkte im Zusammenhang mit Festnetztelefonie festgelegt:
- Der Markt für nationale Telefondienste (Einzelhandelsverkauf, Privat- und Geschäftskunden)
- Der Markt für internationale Telefondienste (Einzelhandelsverkauf, Privat- und Geschäftskunden)
- Der Markt für den Verbindungsaufbau (VAS und CS/CPS)
- Der Markt für die Anrufzustellung im Festnetz („FTR“)
- Der Markt für die Durchleitungsdienste