Auf der Grundlage des in der Marktanalyse vom 11. August 2006 festgelegten regulatorischen Rahmens hat das BIPT am 25. Juli 2008 eine Geldbuße gegen Belgacom verhängt, weil die ermäßigten Mobilfunk-Zustellungsentgelte nicht an den Endkunden weitergegeben wurden. Belgacom reichte eine Nichtigkeitsklage gegen diesen Beschluss ein.