Endnutzer bekommen Zugang zu Telekommunikationsdiensten über Nummern. Deshalb ist die Erstellung eines effizienten Nummerierungsplans ein maßgeblicher Faktor für die Qualität und den Erfolg der Telekommunikationsdienste.

Der internationale Nummerierungsplan wird durch die Internationale Fernmeldeunion im Bereich Standardisierung (ITU-T) verwaltet. Die Erstellung und Verwaltung des nationalen Nummerierungsplans (NNP) unterstehen der Zuständigkeit der nationalen Instanzen (in Belgien dem BIPT). Das BIPT hat dafür zu sorgen, dass der Zugang zu angepassten Nummernserien für alle Betreiber zu gleichen Bedingungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht gewährleistet ist. Außerdem muss das Niveau der allgemeinen Nummernreserve dieser seltenen Ressourcen beibehalten werden. Dies geschieht durch wichtige Anpassungen, die nach Konsultation des Sektors und der Öffentlichkeit an den Nummerierungsplänen vorgenommen werden.

Eine Nummer kann Informationen über die Dienstart (Informationen bezüglich der Firmenmarke, den erbrachten Dienst betreffend!), den Standort des Angerufenen (geografische Informationen), den verwendeten Betreiber (Unterscheidung zwischen Betreibern) und über die Kosten enthalten. Wir weisen darauf hin, dass nicht immer alle diesen Merkmale vorhanden sein müssen und einige davon im Verschwinden begriffen sind.

Die Rufnummernmitnahme stellt ein zentrales Element der Telekommunikationspolitik dar und zwar aus zwei Hauptgründen: Die Nummern sind ein wichtiges Mittel zur Kommunikation mit Kunden. Jede Nummernänderung hat eine direkte negative Auswirkung auf potenzielle Kontakte mit Kunden. Überdies hat die Öffnung der Telekommunikationsmärkte Befürchtungen aufkommen lassen, dass angesichts der Tatsache, dass die potenziellen Kunden die Nummer ändern müssten, die Neueinsteiger ungerecht behandelt würden. Eine Umfrage hat gezeigt, dass das Fehlen der Rufnummernmitnahme die Chancen der Neueinsteiger ernsthaft vermindert. Deshalb ist beschlossen worden, die Rufnummernmitnahme einzuführen. Zu diesem Zweck ist unter dem Vorsitz des BIPT eine „Number Portability Task Force“ ins Leben gerufen worden.

Der Dienst Nummerierung ist außerdem für die Problematik der Betreiberauswahl bzw. -vorauswahl verantwortlich. Es handelt sich dabei um Systeme, die Endnutzern den Zugang zu Diensten von Betreibern ermöglichen, die von jenem, an den sie direkt angeschlossen sind, verschieden sind.

Das Belgische Institut für Post- und Telekommunikationsdienste ist ebenfalls im Vorstand von DNS Belgium (Registrierung der Domainnamen in Belgien) vertreten.

Formulare

Die Nummernanträge müssen gemäß den Bestimmungen eingereicht werden, die in dem Königlichen Erlass vom 27. April 2007 zur Verwaltung des nationalen Nummernraums und zur Erteilung und zum Entzug der Nutzungsrechte für Nummern [BS – 28/06/2007] enthalten sind. Die Antragsformulare sind lediglich als Hilfe und Leitfaden anzusehen.

Dokumente

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