Dieser Markt betrifft die Anrufzustellung in Mobiltelefonnetzen. Die Anrufzustellung besteht aus der Zustellung von Telefonanrufen, die von Kunden anderer Betreiber im Netz eines Betreibers getätigt werden.
Geltender Regulierungsrahmen
Mit dem Beschluss vom 23. Juli 2024 wurden die Verpflichtungen aufgehoben, die den Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht zuvor auf dem Markt für Anrufzustellung im Mobilfunknetz oblagen. Dieser ist jetzt dereguliert.
Frühere Beschlüsse
Marktanalysen von 2018
Die derzeit geltenden Bestimmungen für die Markt für die Anrufzustellung sind mit dem Beschluss vom 26. Mai 2017 geregelt. Eine Reihe von Betreibern wurde dort als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft, denen eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt wurde.
- Mobile IP Reference Interconnect Offer" Standardangebot vom Telenet Group
- Mobile IP Reference Interconnect Offer" Standardangebot vom Proximus
- Mobile IP Reference Interconnect Offer" Standardangebot vom Orange
- Mitteilung vom 27. April 2021 über die Festlegung der maximalen FTR- und MTR-Eurorates durch die Europäische Kommission
- Vorabkonsultation über das Ende der Gültigkeit der Standardangebote BRIO und BMRIO
- Mitteilung vom 13. Dezember 2022 über die Aushandlung von Zusammenschaltungsvereinbarungen
- Entscheidungsentwurf vom 21. November 2023 über die Analyse der Anrufzustellung in Festnetz- (FTR) und Mobilfunknetzen (MTR)
Marktanalysen von 2006 und 2010
Der erste Marktanalysebeschluss über die Anrufzustellung im Mobiltelefonnetz wurde am 11. August 2006 getroffen. Eine zweite wurde am 29. Juni 2010 getroffen.
In beiden Fällen wurden Belgacom Mobile (jetzt: Proximus), Mobistar (jetzt: Orange) und Base (jetzt: Telenet Group) als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft und eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt, die bei Bedarf von einer Marktanalyse zur nächsten geändert werden mussten.
Vor 2006
Vor der Einführung des Marktanalysesystems wurde der Regulierungsrahmen für die Anrufzustellung im Mobiltelefonnetz durch die folgenden Beschlüsse und Stellungnahmen festgelegt:
Datum | Dokument |
---|---|
7. September 2005 | Vorläufige Maßnahmen zur Erreichung einer End-to-End-Konnektivität für Belgacom Mobile und Base |
5. August 2004 | Beschluss über die Regulierung der MTR-Lasten von Belgacom Mobile |
23. September 2003 | Beschluss über die MTR-Anrufzustellungsgebühren von Mobistar |
29. August 2003 | Beschluss über die Spitzenzeiten des Betreibers Base für seinen Anrufzustellungsdienst |
18. Februar 2002 | Benennung der Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht (Zusammenschaltung und Mobiltelefonnetze) |
13. Februar 2002 | Gutachten über den Zugang zum Netz von Belgacom Mobile |
17. Dezember 2001 | Gutachten über die Zusammenschaltungslasten von Belgacom Mobile |
25. Juli 2001 | Gutachten über die Zusammenschaltungslasten von Belgacom Mobile |
2. Februar 2001 | Gutachten über die Feststellung von Belgacom Mobile als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht |