Dieser Markt betrifft die Anrufzustellung in Mobiltelefonnetzen. Die Anrufzustellung besteht aus der Zustellung von Telefonanrufen, die von Kunden anderer Betreiber im Netz eines Betreibers getätigt werden.

Geltender Regulierungsrahmen

Mit dem Beschluss vom 23. Juli 2024 wurden die Verpflichtungen aufgehoben, die den Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht zuvor auf dem Markt für Anrufzustellung im Mobilfunknetz oblagen. Dieser ist jetzt dereguliert.

Frühere Beschlüsse

Marktanalysen von 2018

Die derzeit geltenden Bestimmungen für die Markt für die Anrufzustellung sind mit dem Beschluss vom 26. Mai 2017 geregelt. Eine Reihe von Betreibern wurde dort als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft, denen eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt wurde.

Marktanalysen von 2006 und 2010

Der erste Marktanalysebeschluss über die Anrufzustellung im Mobiltelefonnetz wurde am 11. August 2006 getroffen. Eine zweite wurde am 29. Juni 2010 getroffen.

In beiden Fällen wurden Belgacom Mobile (jetzt: Proximus), Mobistar (jetzt: Orange) und Base (jetzt: Telenet Group) als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft und eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt, die bei Bedarf von einer Marktanalyse zur nächsten geändert werden mussten.

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