Dieser Beschluss über die Spitzenzeiten des Betreibers Base für seinen Anrufzustellungsdienst wurde durch das Urteil des Berufungsgerichts vom 18. Juni 2004 nach einer Rechtsbeschwerde von Belgacom teilweise aufgehoben.
Dieser Beschluss über die Spitzenzeiten des Betreibers Base für seinen Anrufzustellungsdienst wurde durch das Urteil des Berufungsgerichts vom 18. Juni 2004 nach einer Rechtsbeschwerde von Belgacom teilweise aufgehoben.