Dieser Beschluss über die MTR-Anrufzustellungsgebühren von Mobistar wurde durch einen Beschluss vom 15. Juni 2004 ergänzt und durch ein Urteil des Berufungsgerichts vom 30. Juni 2006 nach einer Rechtsbeschwerde von Belgacom aufgehoben.
Dieser Beschluss über die MTR-Anrufzustellungsgebühren von Mobistar wurde durch einen Beschluss vom 15. Juni 2004 ergänzt und durch ein Urteil des Berufungsgerichts vom 30. Juni 2006 nach einer Rechtsbeschwerde von Belgacom aufgehoben.