Dieser Markt betrifft den Einzelhandelsverkauf des Zugangs zum Festtelefonnetz für Privat- und Geschäftskunden.
Geltender Regulierungsrahmen
Mit dem Beschluss vom 9. Juli 2019 wurden die Verpflichtungen aufgehoben, die Proximus zuvor auf dem Markt für den festen Telefonzugang oblagen. Dieser ist jetzt dereguliert.
Frühere Beschlüsse
Der erste Marktanalysebeschluss über den Endkundenmarkt für den Zugang zum Festtelefonnetz wurde am 19. Juni 2006 getroffen. Eine zweite wurde am 31. Januar 2013 getroffen.
In beiden Fällen wurde Belgacom (jetzt: Proximus) als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft und wurde ihn eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt.
Darüber hinaus wurde der Marktanalysebeschluss von 2006 durch folgende Beschlüsse ergänzt:
- Die Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 und 8. November 2006 über die gemeinsam genutzten Nummern.
- Der Beschluss vom 22. August 2007 über die Kostenberechnung.
- Der Beschluss vom 27. Februar 2008 über die Leistungsindikatoren (KPIs)