Dieser Markt betrifft den Einzelhandelsverkauf des Zugangs zum Festtelefonnetz für Privat- und Geschäftskunden.

Geltender Regulierungsrahmen

Mit dem Beschluss vom 9. Juli 2019 wurden die Verpflichtungen aufgehoben, die Proximus zuvor auf dem Markt für den festen Telefonzugang oblagen. Dieser ist jetzt dereguliert.

Frühere Beschlüsse

Der erste Marktanalysebeschluss über den Endkundenmarkt für den Zugang zum Festtelefonnetz wurde am 19. Juni 2006 getroffen. Eine zweite wurde am 31. Januar 2013 getroffen.

In beiden Fällen wurde Belgacom (jetzt: Proximus) als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft und wurde ihn eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt.

Darüber hinaus wurde der Marktanalysebeschluss von 2006 durch folgende Beschlüsse ergänzt:

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