Die Bedingungen für die Erteilung der Postlizenz müssen während der Laufzeit der Genehmigung erfüllt werden.

Außerdem hat der Inhaber der Genehmigung namentlich die folgenden Verpflichtungen:

  • die Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Postdienstleistungen sicherzustellen; werden die Leistungen unterbrochen oder eingestellt, muss der Dienstanbieter das Institut sofort und die Benutzer so schnell wie möglich informieren;
  • das Institut, die Benutzer und die Postdienstanbieter regelmäßige Informationen über die Preise, die Qualitätsnormen und die Merkmale der angebotenen Dienstleistungen zu übermitteln;
  • die Bezahlung einer Regulierungsgebühr um die Funktionsweise des BIPT zu finanzieren (Lizenznehmer, deren Umsatz auf dem belgischen Postmarkt 500.000 EUR oder weniger beträgt, sind von der Zahlung des Regulierungsgebührs freigestellt.);
  • in Bezug auf die Beschäftigung, wird jede Person, die Tätigkeiten welche der Genehmigungspflicht unterliegen, ausführt, unter die Regelung für Arbeitnehmer erachtet zu fallen.

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