Die Wirtschaft ist in ihrer Funktionsweise nicht vollständig liberalisiert. Es gibt Regulierungsbehörden, denen vom Gesetzgeber die Aufgabe übertragen wurde, die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung zu überwachen. Sie können z.B. über die Erteilung einer Genehmigung entscheiden, Verwaltungsmaßnahmen festlegen, die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren und so weiter.

Um eine angemessene Unterscheidung zu treffen zwischen den Wettbewerbsbehörden, die alle Märkte einer Volkswirtschaft überwachen, und den speziellen Wettbewerbsbehörden, die in einen bestimmten Sektor eingreifen, wie z.B. den Sektor der elektronischen Kommunikation oder den Elektrizitätssektor, werden letztere nur als (Markt-)Aufsichtsbehörden oder Sektorregulierungsbehörden bezeichnet.

Wettbewerbsbehörden, die sich nicht auf einen bestimmten Sektor konzentrieren, können gegen frühere Verhaltensweisen, die einen Verstoß gegen das allgemeine Wettbewerbsrecht darstellen können, vorgehen, um den freien Wettbewerb (Ex post) zu schützen. Sie werden also zum Beispiel gegen Unternehmen vorgehen, die untereinander Preisabsprachen treffen, um den Wettbewerb einzuschränken. Die belgische Wettbewerbsbehörde ist für die Verfolgung wettbewerbsbeschränkender Praktiken in Belgien zuständig (es gibt in Belgien keine regionalen Wettbewerbsbehörden). Sie greift aus eigener Initiative oder aufgrund von Beschwerden ein, sobald auf einem Markt eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, unabhängig von der Tätigkeit oder dem Status - privat oder öffentlich - der Marktteilnehmer. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die Ex post, d.h. in der Vergangenheit, ergriffen wurden. Sie kann jedoch auch teilweise Ex ante handeln, insbesondere im Falle eines Zusammenschlusses (Fusion/Übernahme) von Unternehmen, die der vorherigen Prüfung durch die belgische Wettbewerbsbehörde unterliegen, um festzustellen, ob der Zusammenschluss genehmigt ist oder nicht. Dabei kann sie sich auch auf die Expertise von Sektorregulierungsbehörden wie dem BIPT stützen, wenn es beispielsweise um einen Zusammenschluss im Sektor der elektronischen Kommunikation oder im Postsektor geht.

Sektorregulierungsbehördens, wie das BIPT, greifen Ex ante auf bestimmten Märkten ein. Dies bedeutet, dass bestimmte Maßnahmen Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auferlegt werden können, ohne zuvor einen konkreten Verstoß (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder Kartellvereinbarung) begangen zu haben. Sie ergreifen Maßnahmen, um einen Sektor auf mehr Wettbewerb auszurichten. Zum Beispiel kann eine Regulierungsbehörde wie das BIPT Telekommunikationsbetreiber unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichten, bestimmte Dienste oder Produkte auf Vorleistungsebene anderen interessierten Wettbewerbern anzubieten. Die belgische Wettbewerbsbehörde ist an jedem Beschlussentwurf des BIPT beteiligt, in dem die belgische Wettbewerbsbehörde prüft, ob der Beschlussentwurf mit den Zielen des Wettbewerbsrechts in Einklang steht.

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