Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten sind Anbieter, die eine Dienstleistung der Informationsgesellschaft bereitstellen, um den Inhalt von Nutzern zu übermitteln, zu speichern oder zu veröffentlichen.

Beispiele:
Online-Plattformen, wie Social-Media-Plattformen, Job-Plattformen,
Video-Streaming-Plattformen, Sharing-Economy-Plattformen und Online-Marktplätze,
Hosting- und Cloud-Computing-Dienste, Internetanbieter, VPN,
drahtlose Zugangspunkte, CDN (content delivery network), usw.

Kategorien von Vermittlungsdiensten

Im Rahmen der DSA-Verordnung wird den nachstehenden Kategorien besondere Aufmerksamkeit gewidmet:

Kategorie 1: Reine Durchleitung und Caching

  • Eine reine Durchleitung ist eine Dienstleistung, die darin besteht, den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln oder von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln.
  • Eine „Caching“-Leistung besteht darin, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen erfolgt, um die Übermittlung der Information an andere Nutzer effizienter zu gestalten.

Kategorie 2: Hostingdienste

Ein Hostingdienst besteht darin, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag zu speichern.

Kategorie 3: Online-Plattformen

Eine Form von Hostingdienst, der im Auftrag eines Nutzers Informationen speichert und öffentlich verbreitet.

Kategorie 4: Online-Marktplätze

Eine Online-Plattform, die es Verbrauchern ermöglicht, Fernabsatzverträge mit Unternehmern zu schließen.

Kategorie 5: Sehr große Online-Plattformen (VLOP) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE)

  • VLOP sind Online-Plattformen mit einer durchschnittlichen monatlichen Zahl von mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern des Dienstes in der EU (was 10 % der Bevölkerung der EU entspricht).
  • VLOSE sind Suchmaschinen mit einer durchschnittlichen monatlichen Zahl von mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern des Dienstes in der EU (was 10 % der Bevölkerung der EU entspricht).

Verpflichtungen für Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten

Die Verpflichtungen für Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten variieren je nach dem Umfang und der Kategorie des Anbieters. Als erster Schritt muss ein Anbieter bestimmen, zu welcher der fünf Kategorien er gehört, wobei darauf hingewiesen werden soll, dass ein Anbieter, der mehrere Dienstleistungen bereitstellt, zu mehreren Kategorien gehören kann.

Es gibt einige Verpflichtungen, die für alle Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten gelten, ungeachtet der Kategorie, wozu sie gehören und ungeachtet ihres Umfangs. Daneben werden je nach der Kategorie des Vermittlungsdienstes und dessen Umfang zusätzliche Verpflichtungen auferlegt.

Allgemeine Verpflichtungen für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten

Einige allgemeine Vorschriften und Verpflichtungen gelten für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten, insbesondere:

  • Wenn Sie eine Anordnung zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte oder eine Auskunftsanordnung von einer Behörde empfangen, unverzüglich über die Ausführung der Anordnung informieren und angeben, ob und wann sie die Anordnung ausgeführt haben;
  • Eine zentrale Kontaktstelle benennen, die es den Nutzern des Dienstes ermöglicht, direkt und schnell mit ihnen zu kommunizieren und zwar auf elektronischem Wege und in einer benutzerfreundlichen Weise;
  • Falls der Anbieter des Vermittlungsdienstes keine Niederlassung in der EU hat, einen gesetzlichen Vertreter in der EU benennen;
  • Klare und zugängliche allgemeine Geschäftsbedingungen veröffentlichen. Diese Bedingungen müssen Angaben zu Leitlinien, Verfahren und Moderationsteams enthalten. Die Nutzer müssen über wesentliche Änderungen informiert werden;
  • Nutzern, von denen der Inhalt irgendeiner Beschränkung oder Entfernung unterliegt, eine Erklärung abgeben;
  • Nutzer von dem Empfang von Anordnungen in Kenntnis setzen (zum Beispiel eine Anordnung, ein rechtswidriges Produkt nicht mehr über die Plattform anzubieten);
  • Transparenzberichtspflicht (jährlich) über:
    • die Anzahl der erhaltenen Anordnungen (Entfernung rechtswidriger Inhalte oder Unterrichtung)
    • die Anzahl der eingegangenen Beschwerden
    • Moderation der Inhalte, inklusive automatisierter Mittel

- Ausnahme für Kleinst- oder Kleinunternehmen -
Die Berichtspflicht gilt nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen. Es handelt sich um Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen EUR erzielen.

Spezifische Verpflichtungen für Hostingdienste

Außer den allgemeinen Verpflichtungen müssen Hostingdiensteanbieter den nachstehenden zusätzlichen Verpflichtungen nachkommen:

  • Einrichtung eines Systems, womit Nutzer (Verbraucher und Unternehmen) rechtswidrige Inhalte melden können;
  • Begründung, warum Nutzer Beschränkungen auferlegt bekommen;
  • Einrichtung eines transparenten Beschwerdemanagementverfahrens, das schnell, effizient, angemessen und begründet ist;
  • Meldung an die zuständigen Behörden von Inhalten, welche die Sicherheit einer oder mehrerer Personen gefährden.

Spezifische Verpflichtungen für Online-Plattformen

 In diesem Fall gelten sowohl die allgemeinen Vorschriften, wie die Vorschriften für Hostingdienste und die spezifischen Vorschriften für Online-Plattformen. Es handelt sich hauptsächlich um:

  • die Einführung eines internen Beschwerdemanagmentsystems für Nutzer, die mit den auferlegten Beschränkungen oder Entscheidungen (wie Entfernung) nicht einverstanden sind;
  • Zusammenarbeit im Rahmen zertifizierter außergerichtlicher Streitbeilegung und Berichterstattung;
  • vorrangige Behandlung von durch anerkannte ‚vertrauenswürdige Hinweisgeber‘ übermittelten Meldungen;
  • Maßnahmen gegen missbräuchliche Verwendung (Aussetzung oder Schließung von Kontos von Nutzern, die regelmäßig und überdeutlich rechtswidrige Inhalte veröffentlichen oder missbräuchliche Nachrichten über rechtswidrige Inhalte übermitteln);
  • jährliche Berichterstattung über die Anzahl und die Art von Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte; über die Anzahl Nutzer pro Monat;
  • Berichterstattung/Mitteilung jeder begründeten Entscheidung zur Beschränkung oder Entfernung rechtswidriger Inhalte oder von Inhalten, die nicht mit ihren Nutzungsbedingungen vereinbar sind an die Europäische Kommission über die DSA Transparency Database;
  • Zusätzliche Transparenz der Online-Werbung
  • Transparenz der Empfehlungsalgorithmen;
  • Beaufsichtigung und Maßnahmen gegen Missbrauch hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre, der Sicherheit und des Schutzes Minderjähriger auf der Plattform.

- Ausnahme für Kleinst- oder Kleinunternehmen -
Diese spezifischen Verpflichtungen gelten nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen. Es handelt sich um Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen EUR erzielen.

Spezifische Verpflichtungen für Online-Marktplätze

Wenn der Nutzer über die Plattform die Möglichkeit hat, Fernabsatzverträge mit Unternehmern zu schließen, z. B. auf Online-Marktplätzen, gibt es noch einige zusätzliche Vorschriften, insbesondere:

  • Nachverfolgbarkeit der Unternehmer (Kontakt- und Zahlungsangaben des Unternehmers kontrollieren);
  • Produktkonformität (u.a. Produktsicherheit)

Auch hier gilt eine Ausnahme für Kleinst- oder Kleinunternehmen

Spezifische Verpflichtungen für VLOP und VLOSE

Online-Plattformen (VLOP) oder Suchmaschinen (VLOSE) mit einer durchschnittlichen monatlichen Zahl der aktiven Nutzer von mehr als 45 Millionen fallen unter diese Kategorie.

Die Europäische Kommission hat schon einige Anbieter benannt, worunter YouTube, Google, X und Facebook. Die zusätzlichen Verpflichtungen, die spezifisch auf sie zutreffen, werden ausschließlich von der Europäischen Kommission beaufsichtigt.

Für diese Plattformen gelten unter anderem die folgenden zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Umgang mit systemischen Risiken:

  • Eine Klare und leicht zugängliche Zusammenfassung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen machen;
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen in allen Sprachen der Mitgliedstaaten, in denen sie ihre Dienste anbieten;
  • Analyse der systemischen Risiken;
  • Spezifische Maßnahmen für Risikominderung;
  • Erstellung eines Krisenreaktionsmechanismus;
  • Durchführung einer unabhängigen jährlichen Prüfung;
  • Erklärung, wie Empfehlungssysteme funktionieren und es ermöglichen, die bevorzugte Option zu wählen;
  • Zusätzliche Transparenz der Online-Werbung;
  • Zertifizierten Forschern Zugang zu den Daten gewähren;
  • Zusätzliche Transparenzberichtspflichten;
  • Jährliche Aufsichtsgebühr für die Europäische Kommission.

Kontaktinformationen

Haben Sie noch Fragen über Online-Vermittlungsdienste oder über die DSA-Verordnung im Allgemeinen, dann können Sie über dsa@bipt.be das BIPT kontaktieren.

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