Nein, auch wenn sich Ihre weitere persönliche Situation nicht geändert hat, wenn das Abonnement, für das die Sozialermäßigung gilt, gekündigt wird, um zu einem anderen Tarif zu wechseln – unabhängig davon, ob es sich um denselben Betreiber handelt oder nicht –, können Sie nach dem 01.03.2024 keine Sozialermäßigung mehr für Ihren neuen Tarifplan erhalten.
Wenn Sie die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots erfüllen, können Sie dies gegebenenfalls bei einem Anbieter beantragen.
Erfüllen Sie die Bedingungen für die Gewährung nicht oder sind Sie der Meinung, dass das soziale Internetangebot nicht interessant ist? Prüfen Sie auf bestertarif.be, dem Preisvergleicher der öffentlichen Hand im Bereich der Telekommunikation, welcher Tarifplan für die Telekommunikation Ihren Bedürfnissen entspricht und eventuell günstiger für Sie ist. Dort finden Sie alle auf dem Markt verfügbaren Tarife für Telekommunikation, die vom billigsten bis zum teuersten sortiert sind.
Nein, auch wenn sich Ihre weitere persönliche Situation nicht geändert hat, wenn sich die Lieferadresse für das Festnetz-Internet aufgrund eines Umzugs ändert, endet der „ehemalige“ Sozialtarif.
Das ist möglich.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots erfüllen:
Achtung: Sobald Sie Ihr Abonnement, für das die Sozialermäßigung gilt („ehemaliger“ Sozialtarif), kündigen, verlieren Sie diese Ermäßigung endgültig. Nach dem 01.03.2024 können nur noch Anträge für das soziale Internetangebot eingereicht werden.
Nein, Sie können nicht beide Formeln gleichzeitig verwenden.
Um das neue soziale Internetangebot zu genießen:
Nein, Sie haben die Wahl.
Das soziale Internetangebot bietet Ihnen Zugang zum Festnetz-Internet zu einem Preis von 19 Euro pro Monat (oder 40 Euro bei einem Bündelangebot). Es umfasst 150 GB Daten und eine Mindestgeschwindigkeit von 30 Mbit/s. Wenn dies nicht Ihren Bedürfnissen entspricht, können Sie Ihren ehemaligen Sozialtarif behalten, der aus einer Ermäßigung von maximal 10,5 Euro auf Ihre Telekomrechnung besteht.
Achtung: wenn Sie sich für das soziale Internetangebot entscheiden, können Sie später nicht erneut die Sozialermäßigung („ehemaliger“ Sozialtarif) für einen Standard-Telekomvertrag beantragen. Prüfen Sie vor dem Wechsel des Abonnements, ob das soziale Internetangebot den Bedürfnissen Ihres Haushalts entspricht.
Sie behalten die Ermäßigung, es sei denn, Sie befinden sich in einer der folgenden Situationen:
Je nach den Umständen des Begünstigten, muss ein oder müssen mehrere der folgenden Dokumente vorgelegt werden:
Diese Ermäßigungen sind festgelegt im Artikel 38 der Anlage 1 zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.
Verschiedenen Hypothesen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
€ 11, 5 (wenn Internet)
oder € 3,1
* N.B.: falls Sie das Abonnement und die Kommunikation bei zwei verschiedenen Betreibern zahlen, wird nur der Betreiber, der die Kommunikation bietet, eine Ermäßigung auf Anrufe von maximal € 11,5 gewähren.
Diese Informationen finden Sie auf Ihrer monatlichen Rechnung.
Senden Sie eine E-Mail an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises sowie einem Foto im Format der Identitätskarte (mit weißem Hintergrund).
Für das Jahr 2024 beträgt die Anmeldegebühr 37,59 Euro und wird nicht erstattet. Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren einmalig auf einen späteren Termin übertragen werden.
Für die SRC-Prüfung, fügen Sie bitte auch einen SRC-Ausbildungsnachweis von einem anerkannten Ausbildungszentrum bei. Achtung, dieser ist nur ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Frist wird der Nachweis nicht mehr akzeptiert.
Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen. Nach der Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, in der Ihnen die Zahlung und andere Informationen mitgeteilt werden.
Anmeldungen sind bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin möglich, sofern noch Plätze frei sind.