• FAQ

    2020 hat Belgien zwei europäische Deadlines für den 5G-Ausbau verpasst: das festgelegte Datum vom 30. Juni 2020 für die Billigung der 5G-Benutzung im 700-MHz-Band und das Datum vom 30. Dezember 2020 als Deadline für 3,4-3,8 GHz und mindestens 1 GHz Spektrum im 26-GHz-Band (falls es genügend Marktnachfrage gibt - was jetzt in Belgien nicht der Fall ist).

    In den meisten europäischen Ländern wurden die neuen 5G-Pionierbänder bereits wohl zur Verfügung gestellt:

      700 MHz 3400 – 3800 MHz
    Zypern Dezember 2020 Dezember 2020
    Dänemark März 2019 Dezember 2020
    Deutschland Juni 2015 Juni 2019
    Estland   Dezember 2020
    Finland November 2016  Oktober 2018
    Frankreich November 2015 Oktober 2020
    Griechenland Dezember 2020 Dezember 2020
    Ungarn April 2020 April 2020
    Irland   Mai 2017
    Italien Oktober 2018 Oktober 2018
    Lettland   September 2018
    Luxemburg August 2020  August 2020
    die Niederlande Juli 2020  
    Norwegen Juni 2019  
    Österreich September 2020  März 2019
    Die Slowakei Dezember 2020 Juli 2017
    Spanien   Juli 2018
    Die Tschechische Republik Januar 2021 Janvier 2021
    Das Vereinigte Königreich Juli 2020  April 2018
    Schweden Dezember 2018 Dezember 2019
    Die Schweiz Juni 2019 Januar 2019

  • FAQ

    Die anerkannten Ausbildungszentren sind:

  • FAQ

    Die Sozialtarife werden von den folgenden Anbietern angeboten:

    Name des Betreibers Anlaufstellen für die Anträge
    BASE  Tel.: 0486 19 19 99
             1999 via GSM
             Base.support@basecompany.be
             BASE Shop
    Mobile Vikings

    info@mobilevikings.be

    Orange Tel.: 02 745 95 00
             5000 mit dem Handy
             Fax: 0800 97 606
             Per Post: Orange Back Office
                             Avenue du Bourget 3
                             1140 Brüssel
    Proximus Tel.: 0800 33 800 (Fr)
            0800 22 800 (Nl)
            0800 44 800 (De)
    Scarlet Tel.: 02 275 27 27
    Telenet Tel.: 0800 66 051
    Voo Tel.: 078 50 50 50

    Seit dem 4. August 2012 sind nur die Anbieter (für Festnetzanrufe oder festes Internet) mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro verpflichtet, den Sozialtarif für alle ihren Tarifpläne anzubieten.

    Auch Anbieter mit einem geringeren Umsatz dürfen auf Wunsch nach der betreffenden Meldung beim BIPT den Sozialtarif anbieten.

  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,49 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,49 Euro;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • FAQ

    Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen: 

    • Das Rufzeichen muss frei sein. 
    • Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse A können Sie ein Präfix wählen, das mit ON1, ON4, ON5, ON6, ON7, ON8 und ON9 beginnt. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse B, ist das Präfix ON2. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse C, ist das Präfix ON3. 
    • Die Wahl des Rufzeichen kann daher nur für die letzten 2 oder 3 Buchstaben erfolgen. 
    • Ein Funkamateur kann in seiner Klasse beliebig viele Rufzeichen beantragen. Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (59,92€) sowie eine Jahresgebühr (59,92€) geschuldet. 
    • Ein Rufzeichen kann nicht im Voraus reserviert werden und wird in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zugewiesen. 
    • Wenn ein Funkamateur seine Tätigkeit einstellt, kann sein Rufzeichen (nur sein Hauptrufzeichen) für 5 Jahre nicht mehr an Dritte vergeben werden. 

  • FAQ

    Sie können dieses Formular (Link zum PDF-Formular) verwenden.  Für jeden Antrag auf eine Stationsgenehmigung (einschließlich einer festen, mobilen und tragbaren Station) beträgt die Anmeldegebühr 59,92 €, außer für eine Station ohne Betreiber, für die sie 119,85 € beträgt. Außerdem wird eine Jahresgebühr von 59,92 € für jeden Stationstyp geschuldet.  Es ist möglich, eine zusätzliche Stationsgenehmigung zum gleichen Tarif zu beantragen. 

    Mit Ausnahme des Automatic Packet Reporting System (APRS) kann sich der Antrag nicht auf eine Amateurfunkstation ohne Betreiber beziehen, die aus einer festen Station besteht, die ein empfangenes Signal weiterleitet oder ein Signal kontinuierlich sendet, ohne dass ein Nutzer physisch anwesend ist. 

  • FAQ

    Wenn Sie ein Zeugnis der Klasse A besitzen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptrufzeichen ein (einzelnes) kurzes Rufzeichen über dieses Formular erhalten.

    Die zusätzlichen Rufzeichen OO bis OT im Format OOxA, wobei x=0 bis 9 und A= A bis Z, können angefordert werden.

    Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (59,92€) sowie eine Jahresgebühr (59,92€) geschuldet.  

  • FAQ

    Ein Formular steht zu Ihrer Verfügung. Das Sprechfunkzeugnis ist 5 Jahre gültig und ist kostenpflichtig: in 2023, beträgt der Preis 29,96€.  

    • Wenn Sie eine Prüfung bestanden haben und Ihr erstes Sprechfunkzeugnis beantragen (oder eine höhere Prüfung bestanden haben und in eine höhere Klasse aufsteigen), ist es im Prüfungspreis inbegriffen. 
    • Wenn Sie in der Vergangenheit ein Funkamateur waren und diese Tätigkeit wieder aufnehmen wollen, stellen Sie uns Ihre Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung zur Verfügung. Ein Zeugnis wird zum vorstehenden Tarif ausgestellt. 
    • Wenn Sie ein in einem anderen CEPT-Land ausgestelltes Zeugnis haben und sich jetzt in Belgien aufhalten, können Sie auf der Grundlage dieses Zeugnisses ein belgisches Sprechfunkzeugnis zum vorstehenden Tarif erhalten. 
    • Wenn Sie ein Zeugnis aus einem Land außerhalb der CEPT besitzen und sich jetzt in Belgien aufhalten, müssen Sie dem BIPT neben der Kopie der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung auch die detaillierte Lernstoff der im Ausland abgelegten Prüfung mitteilen. Diese Lernstoff muss auf Französisch, Niederländisch oder Englisch entweder durch eine offizielle Übersetzung (vereidigter Übersetzer) oder eine offizielle Website bereitgestellt werden. Auf der Grundlage dieser Informationen bestimmt das BIPT die Genehmigungsstufe. 

  • FAQ

    Die Anmeldung erfolgt über ein GMDSS-Prüfungszentrum. 

    Die praktische Prüfung erfolgt mit dem Gerät, das der Kandidat während seiner Ausbildung benutzt hat. 

    Die Anmeldegebühren betragen 82,40 Euro und werden nicht erstattet. 

    Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren auf einen späteren Termin übertragen werden.

    Zum Bestehen sind 50% der Punkte in jedem Fachgebiet und 60% insgesamt erforderlich. Für den praktischen Teil wird keine Befreiung gewährt.

    Im Wiederholungsfall wird eine Prüfungsfreistellung nur für die theoretischen Teile gewährt, bei denen der Kandidat 70% oder mehr erhalten hat, und wenn der Kandidat dies innerhalb eines Jahres nach der ursprünglichen Prüfung tut. 

    Im Falle einer Wiederholungsprüfung muss der praktische Teil immer wiederholt werden.

  • FAQ

    Senden Sie eine E-Mail  an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises sowie einem Foto im Format der Identitätskarte (mit weißem Hintergrund).

    Die Anmeldegebühren betragen 37,45 Euro und werden nicht erstattet. Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren auf einen späteren Termin übertragen werden.

    Für die SRC-Prüfung, fügen Sie bitte auch einen SRC-Ausbildungsnachweis von einem anerkannten Ausbildungszentrum bei. Achtung, dieser ist nur ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Frist wird der Nachweis nicht mehr akzeptiert.

    Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen. Nach der Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, in der Ihnen die Zahlung und andere Informationen mitgeteilt werden.

    Anmeldungen sind bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin möglich, sofern noch Plätze frei sind.

Nach oben