Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. ab dem 1. Januar 2021, gelten die europäischen Regeln für Auslandsgespräche nicht mehr für Anrufe und SMS-Nachrichten, die von Belgien aus nach dem Vereinigten Königreich (oder nach Nummern im Vereinigten Königreich) getätigt/gesendet werden. Infolgedessen werden die Betreiber nicht mehr verpflichtet sein, die in den europäischen Vorschriften vorgesehenen Tarifobergrenzen einzuhalten.
Betreiber, die beschließen, diese Tarifobergrenzen nicht mehr anzuwenden, müssen ihre Kunden einen Monat im Voraus über die neuen geltenden Tarife informieren.
Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. dem 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.
Großkundendienste
Roaming-Diensteanbieter für Roamingkunden (im Folgenden „Roaminganbieter“), die in der EU tätig sind:
Endkundendienste