Diese Änderungen gelten nur für Verkäufe von Gewerbetreibenden an Privatpersonen (B2C).

Dies gilt zum Beispiel für einen Online-Kauf eines belgischen Verbrauchers über eine chinesische Plattform. 

  • Der Käufer muss auf alle Waren, die aus einem Drittland in die EU eingeführt werden, die Mehrwertsteuer zahlen.
  • Für Waren bis zu 150 Euro, die online von außerhalb der EU gekauft werden, zahlt der Käufer die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Verkaufs, wenn der Verkäufer im neuen Import-One-Stop-Shop (IOSS) registriert ist.
  • Wenn der Verkäufer nicht bei der IOSS registriert ist oder der Wert der Einkäufe 150 Euro übersteigt, muss der Käufer normalerweise zum Zeitpunkt der Lieferung die Mehrwertsteuer an das Transportunternehmen zahlen.

Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich bei Ihrem Verkäufer erkundigen, ob die Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle im Verkaufspreis enthalten sind. Prüfen Sie Ihre Bestellung und Ihre Rechnung!

Alles, was Sie über die neuen Mehrwertsteuerbestimmungen für E-Commerce wissen müssen (Informationen für Verbraucher in der EU).

Mehr erfahren (FÖD Finanzen):

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