Gemäß Artikel 6/1 Absatz 6 des Postgesetzes veröffentlicht das BIPT auf seiner Website eine Liste der Postdiensteanbieter, die eine vollständige Anzeige vorgenommen haben.

Diese Liste wird vierteljährlich aktualisiert, um die in Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 5 des Postgesetzes aufgeführten Entscheidungen zu integrieren, aber die Website wird auf die Echtzeit-Liste auf der Website BELparcel, der Anbieter verweisen, die in der Zustellung tätig sein können.

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