• Mitteilung des Rates des BIPT vom 15. dezember 2015 über die Kontrolle der Postdiensteanbieter, die im Jahr 2015 durch das BIPT durchgeführt wurde

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das Gesetz vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen beauftragt das BIPT mit der jährlichen Veröffentlichung eines Berichtes der von ihm ergriffenen Maßnahmen um sicherzustellen dass die Postdiensteanbieter ihre Verpflichtungen einhalten. Jedoch, angesichts der geringen Auswirkungen der während der Kontrolle auf dem Postmarkt eventuellen festgestellten Verstöße hat das BIPT beschlossen, keine systematische Kontrolle der Postdiensteanbieter mehr auszuführen, sondern nur, wenn eine Beschwerde bei Ihm eingereicht wird. Das BIPT findet es unangemessen, Mittel für die Kontrolle einzusetzen, wenn ihm keinen Fehler berichtet wird und die Verbraucher nicht über die Situation klagen. Weil ihm für das Jahr 2014 keine Beschwerden über Verletzungen oder Verstöße gegen Artikel 148 bis § 2 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen weitergeleitet wurden, hat das BIPT keine Kontrolle im Jahr 2015 durchgeführt.
  • Mitteilung des Rates des BIPT vom 18. November 2015 über die Gefahr eines Stromausfalls im Winter 2015/2016

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Nach dem Langzeit-Abschalten mehrerer Kernreaktoren, ist die Gefahr eines Strommangels (das heißt, ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage von Strom) im nächsten Winter nicht auszuschließen.
  • Mitteilung vom 27. Oktober über die Qualitätskontrolle der Dienstleistung von bpost, die im Jahre 2015 durch das BIPT durchgeführt wurde

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Da bpost der führende Spieler auf dem belgischen Postmarkt ist, da sie die Universaldienstanbieter ist und da sie mit einigen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut ist, ist das BIPT der Meinung, dass eine Bekanntmachung der Ergebnisse der durch bpost im Jahr 2015 durchgeführten Kontrollen erforderlich ist. Gegenstand dieser Mitteilung sind einige rechtliche Verpflichtungen mit Bezug auf die Qualität, für die der Gesetzgeber kein bestimmtes spezifisches Instrument zur Kontrolle festgelegt hat und die daher unter die allgemeine Kontrollbefugnis des BIPT fallen. Diese Kontrollen wurden im Jahr 2015 in 130 Postämtern und 111 PostPunkten durchgeführt und umfassen unter anderem die Bereitstellung von mündlichen und schriftlichen Informationen für die Nutzer, die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und die Öffnungszeiten.
  • Umfrage über die Perzeption des belgischen elektronischen Kommunikationsmarkts (Oktober 2015)

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Umfrage über die Perzeption des belgischen elektronischen Kommunikationsmarkts (Oktober 2015)
  • Mitteilung über die Mitteilungspflicht der Betreiber beim BIPT

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Dieses Dokumente wird jetzt, infolge Änderungen in der Regelung, revidiert.Durch GEREK gestartete Konsultation über einen Berichtsentwurf bezüglich der „OTT“-Dienste Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK abgekürzt, auch unter der englischen Abkürzung BEREC bekannt) hat eine öffentliche Konsultation gestartet, die vom 5. Oktober bis 2. November 2015 stattfindet, über seinen Berichtsentwurf bezüglich der „OTT“- Dienste („Over-the-top“-Dienste). Dieser Berichtsentwurf enthält eine Analyse der OTT-Dienste, einen Vorschlag zur Definition dieser Dienste und untersucht deren Auswirkungen auf den Sektor der elektronischen Kommunikation. Dieser Bericht steht auf der Website des GEREK zur Verfügung. Das BIPT, das an der Arbeit des GEREK teilnimmt, kann den Sektor nur ermutigen, seinen Beitrag zu dem Berichtsentwurf zu liefern. Nach der Veröffentlichung der endgültigen Fassung dieses Berichts wird das BIPT die Notwendigkeit einer Anpassung seiner Mitteilung vom 27. Februar 2015 über die Mitteilungspflicht der Betreiber beim BIPT untersuchen. Diese Mitteilung hat zum Zweck, Dritten zu helfen zu bestimmen ob sie sich als Betreiber beim BIPT anmelden müssen. BIPT erinnert an die Gesetzgebung und deren Anwendung, die von den auf dem Markt der elektronischen Kommunikation aktiven Unternehmen bekannt sind oder als bekannt betrachtet werden. Jedoch sind Unternehmen, die in den Markt eintreten wollen oder die subsidiär im elektronischen Kommunikationssektor tätig sind vielleicht weniger vertraut mit diesen Regeln. Deshalb hat das BIPT es für sinnvoll gehalten, die Antworten auf an das BIPT häufig gestellten Fragen zu diesem Thema zu konsolidieren und, wenn möglich, allgemein zugänglich zu machen. Diese Mitteilung ist nicht vollständig und wird sich anhand konkreter Fälle, mit denen das BIPT konfrontiert wird, wie die Rückkehr der Betroffenen, die Notwendigkeit einer weiteren Klärung oder einer näheren Betrachtung bestimmter Begriffe und die technischen und rechtlichen Entwicklungen, weiter entwickeln.
  • Addendum zur Mitteilung vom 24. juni 2015 über die Weltfunkkonferenz 2015

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Diese Mitteilung betrifft die gemeinsamen europäischen Vorschläge
  • Mitteilung vom 21. September 2015 über die Problematik der Identifizierung des Postdiensteanbieters, der die Sendung behandelt hat

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Diese Mitteilung legt den Grundsatz fest, dass „das Erkennungszeichen, womit der Diensteanbieter, der die Sendung behandelt hat, bestimmt werden kann“, gemäß Artikel 148bis, § 2, vierter Gedankenstrich des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen, der Diensteanbieter ist, der die anfängliche Behandlung der Sendung übernommen hat.
  • Standardangebot von Brutélé vom 14. September 2015

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Standardangebot von Brutélé vom 14. September 2015
  • Standardangebot von Telenet vom 14. September 2015

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Standardangebot von Telenet vom 14. September 2015
  • Mitteilung vom 24. Juni 2015 über die Weltfunkkonferenz 2015

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Die nächste Weltfunkkonferenz (WRC-15) wird vom 2. bis zum 27. November 2015 in Genf stattfinden. Diese Mitteilung betrifft: die gemeinsamen europäischen Vorschläge, die durch Belgien mitunterzeichnet werden werden; die belgische Delegation für die WRC-15.
Nach oben