In diesem Beschluss wird festgestellt, dass Proximus und eine Reihe anderer Betreiber weiterhin eine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Anrufzustellung im Festnetz einnehmen und werden ihnen daher eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt.
Am 21. Januar 2019 reichte 3STARNET einen Antrag auf Nichtigerklärung gegen dieses Beschlusses ein. Das Brüsseler Berufungsgericht lehnte dieser am 12. Juni 2019 ab.
Am 1. September 2020 wurde dieser Beschluss über die Analyse des Marktes für feste Anrufzustellung durch einen Beschluss über das Proximus-Standardangebot für IP-Zusammenschaltung (PRIO) ergänzt.
3STARSNET legte daraufhin Berufung beim Kassationshof ein, der seinen Antrag am 21. Januar 2021 zurückwies.