Urteil des Märktehofs vom 12. Juni 2019 zur Ablehnung des Antrags von 3STARSNET vom 21. Januar 2019 auf Nichtigerklärung und Aussetzung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 20. November 2018 über die Analyse des Marktes für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
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