Nach dem am 20. November 2018 getroffenen FTR-Marktanalysebeschluss nahm das BIPT am 1. September 2020 einen Beschluss über das Proximus-Standardangebot für IP-Zusammenschaltung (PRIO) an.
Dieser Beschluss definiert die Anpassungen, die Proximus an seinem Entwurf des Standardangebots für IP-Zusammenschaltung vornehmen muss.
Am selben Tag verabschiedete das BIPT zusätzlich eine Mitteilung über die mobile IP-Zusammenschaltung.
Am 22. September 2020 war dieser Beschluss vom 20. September 2020 Gegenstand eines Corrigendums.