Im Rahmen des Beschlusses vom 20. November 2018 hat das BIPT den Markt für Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten untersucht.
Die wichtigste Verpflichtung besteht darin, für alle Betreiber ein niedrigeres Festnetz-Zustellungsentgelt („fixed termination rate”) als in der Marktanalyse von 2012 und eine
Zugangsverpflichtung aufgrund von IP-Zusammenschaltung aufzuerlegen.
Überdies muss Proximus ein vom BIPT gebilligtes Standardangebot für die Bereitstellung fester Anrufzustellung in seinem Netz aufgrund von IP-Zusammenschaltung veröffentlichen.
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