Mit diesem Beschluss werden Belgacom Mobile, Mobistar und Base als Betreiber mit beträchtlicher Macht auf den Märkten für die Anrufzustellung im Mobilfunknetz auf der Vorleistungsebene identifiziert und werden ihnen eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt.
Der Beschluss war Gegenstand mehrerer Rechtsbehelfe und wurde am 24. September 2014 vom Brüsseler Berufungsgericht aufgehoben, da die Medienregulierungsbehörden nicht konsultiert wurden. In seinem Urteil stellte das Berufungsgericht jedoch fest, dass die Auswirkungen dieses Beschlusses vorübergehend bis zum 30. Juni 2015 aufrechterhalten werden.
Nach diesem Urteil hat das BIPT am 6. Mai 2015 einen Berechtigungsbeschluss angenommen, mit dem den aufgehobenen Beschluss berichtigt wurde.