Dieser Beschluss legt die Festnetz-Zustellungsentgelte fest, die Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht auf dem Markt für die Anrufzustellung in Festnetzen auferlegt werden. Diese Tarife ersetzen die im Beschluss vom 2. März 2012 festgelegten Tarife.
Nach Rechtsbeschwerden von Proximus und 3STARSNET hob das Brüsseler Berufungsgericht diesen Beschluss am 15. März 2017 auf.