• FAQ

    Sie haben eine E-Mail-Adresse ohne Domain-Name bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Beispiel: Sie haben Ihren eigenen Domainnamen (heinz@schmidt.be) oder Sie benutzen eine Gmail-Adresse, eine Hotmail-Adresse, eine Yahoo-Adresse...

    Sie können diese E-Mail-Adresse immer mitnehmen.

     

    Sie haben eine E-Mail-Adresse mit einem Domain-Namen bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Zum Beispiel: heinz.schmidt@skynet.be, heinz.schmidt@telenet.be...

    Sie können diese E-Mail-Adresse während 18 Monaten behalten. Dies kostet nichts, aber Sie müssen das schon anfordern, bevor Ihr Abonnement ausläuft. Mittlerweile machen Sie selbst Ihre neue E-Mail-Adresse bekannt. Ihr Internetanbieter muss Ihnen eine der folgenden Optionen bieten:

    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse während 18 Monate nach wie vor benutzen.
    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse gleich einstellen, aber der Anbieter leitet schon während 18 Monaten die an Ihre alte Adresse geschickten E-Mails an Ihre neue E-Mail-Adresse weiter.

    Nach Ablauf dieser 18 Monate kann der Anbieter die Möglichkeit anbieten, diese Fazilitäten zu behalten, aber auf Antrag und gegen Bezahlung. 

  • Vertragszusammenfassung

    Seiten
    Der Verbraucher (oder jedes Unternehmen oder jede Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 49 Arbeitnehmer beschäftigt) muss spätestens vor Abschluss des Vertrags eine Zusammenfassung des Vertrags erhalten.
  • Preisstudien

    Seiten
    Das BIPT führt ein- oder zweimal im Jahr eine „Momentaufnahme“ der auf dem Privatkundenmarkt für elektronische Kommunikationsdienste geltenden Preise durch. Seit 2012 führt das BIPT jährlich eine Vergleichsstudie der Preise für Telekommunikation in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Deutschland und in Großbritannien aus. Seit 2012 lässt das BIPT eine eingehende Befragung zur Wahrnehmung der Verbraucher über die Funktionsweise des elektronischen Kommunikationsmarktes in Belgien ausführen.
  • Mehr Klarheit über unbegrenztes Surfen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Verwendung des Begriffs „unbegrenztes Internet“.
  • Mitteilung vom 21. Februar 2022 zu den Leitlinien über die Bereitstellung von „unbegrenztem“ Internet

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Verwendung des Begriffs „unbegrenztes Internet“.
  • Belgien 2022-2

    Veröffentlichungen › Mikrofon- & In-Ear-Frequenzen -
    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring - Für eine Verwendung in ganz Belgien.
  • Management des Verbrauchs

    Seiten
    Bei Festnetztelefonie bezahlen Sie in der Regel ein Abonnement für das Netzwerk des Anbieters und zahlen Sie nationale und internationale Gesprächsgebühren in Spitzen- und lastschwachen Zeiten. Bei Mobilfunk können Sie eine Prepaidkarte verwenden, eine Pauschale zahlen oder nur Ihre Gespräche bezahlen. Wir laden Sie dazu ein, im Kundencenter, das Ihr Anbieter auf seiner Website seinen Kunden bereitstellt, Ihr wirkliches Nutzungsmuster zu konsultieren und es manuell oder automatisiert in unserem Preisvergleicher zu benutzen.
  • Den Vertrag kündigen

    Seiten
    Überprüfen Sie, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Vertrag abgeschlossen haben. Diese Information finden Sie auf Ihrer Rechnung.
  • Das IBPT und das Zentrum für Cybersicherheit Belgien schlagen Alarm wegen einer Geißel von betrügerischen Telefonanrufen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Seit Ende letzter Woche wurden in unserem Land hunderttausende betrügerische Telefonanrufe festgestellt. Hinter Anrufen, die von legitimen belgischen Telefonnummern aus getätigt werden, verbergen sich oft andere, ausländische Nummern. Die Anrufer versuchen dann, sich auf betrügerische Weise die persönlichen Daten der Angerufenen zu beschaffen.
  • Bitte um Input über das ERGP-Arbeitsprogramm 2023

    Aktuelles -
    ERGP-Arbeitsprogramm 2023
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