Das BIPT hat am 13. Dezember 2019 einen Beschluss über die Analyse des Marktes für hochwertigen Zugang angenommen. In diesem Beschluss wurden verschiedene Verpflichtungen an Proximus auferlegt, worunter die Transparenzverpflichtung. 

Die Transparenzverpflichtung umfasst die Veröffentlichung eines Standardangebots, eines Dokuments in dem die Information, die Tarife und die technischen Spezifikationen des regulierten Großhandelsangebots beschrieben werden. 

Im Anschluss an diesen Beschluss lieferte Proximus dem BIPT eine Aktualisierung des Standardangebots für einen aktiven, hochwertigen Zugang d.h. das BROTSoLL-Standardangebot oder „Proximus Reference Offer for Terminating Segments of Leased Lines“.

Dieser Beschluss behandelt dieses Standardangebot. Die behandelten Themen sind einerseits betrieblicher Art (z.B. Fristen und SLA-Abkommen) und beziehen sich andererseits auf Tarifaspekte der Dienstleistungen, die in der vorherigen Fassung des Standardangebots noch nicht vorhanden waren. Proximus muss sein Standardangebot aufgrund der in diesem Beschluss gezogenen Schlussfolgerungen aktualisieren. 

Der vollständige Verlauf des Prozesses im Zusammenhang mit der Annahme dieser Entscheidung finden Sie hier.
 

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