Am 1. Dezember 2021 erhielt das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation eine Beschwerde von Frau [X], ansässig in [Y].
Die Beschwerde basiert auf den Artikel 99 § 2 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen (weiter „Gesetz von 1991“).
Telenet hat, nach der Feststellung eines Defektes, vorgenommen, eine Kabel auf dem Eigentum von Frau [X] zu verlegen, was sie anfechtet).
Nach Überprüfung der Beschwerde beschließt das BIPT, dass Telenet im Sinne des Gesetzes von 1991 korrekt gehandelt hat, und die vorgeschlagenen Arbeiten ausführen darf.
Dieses Dokument ist nicht in Ihrer Sprache verfügbar. Sie können es jedoch in der folgenden Sprache einsehen: (FR, NL)