Die Regeln für die Prüfungen, die abzulegen sind, um eine Funkstation, die auf den für die See- und Binnenschifffahrt reservierten Frequenzen betrieben wird, nutzen zu können, sind derzeit im Dokument "Prüfungsordnung zur Erlangung von Zertifikaten für Schiffsstationsbetreiber" festgelegt. Diese Verordnung muss neu gefasst werden, insbesondere nach den jüngsten Anpassungen und terminologischen Änderungen des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte von Festnetzen und Bündelfunknetzen.

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