Anbieter von Vermittlungsdiensten (im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA)), die ihre Dienstleistungen in Belgien anbieten und deren Hauptniederlassung sich in Belgien befindet, können auf freiwilliger Basis ihre Anwesenheit an das BIPT melden.
Nach dem DSA ist die Hauptniederlassung der Ort, an dem der Anbieter seine Hauptverwaltung oder seinen eingetragenen Sitz hat, an dem die wichtigsten finanziellen Funktionen und die operative Kontrolle ausgeübt werden.
Dieses Formular soll es den betroffenen Anbietern ermöglichen, ihre Daten an das BIPT zu melden, um eine wirksame und umfassende Kontrolle der Einhaltung der DSA-Bestimmungen zu erleichtern.
Die Übermittlung dieses Formulars trägt zu einem besseren Verständnis des belgischen Marktes für Vermittlungsdienste bei und unterstützt das BIPT bei seinen Aufsichtsaufgaben. Das Versäumnis, sich beim BIPT zu melden entbindet die betroffenen Anbieter keinesfalls von den Verpflichtungen, die ihnen durch das DSA auferlegt werden.
Nach dem Ausfüllen kann dieses Formular über dsa@bipt.be an das BIPT gesendet werden.