Dieser Beschluss zielt darauf ab, die Notwendigkeit zu bewerten, alternativen Betreibern einen Vorleistungsdienst anzubieten, der es ihnen ermöglicht, den von Belgacom angebotenen Dienst für einen sicheren Zugang zu gemeinsam genutzten Nummern zu duplizieren, angesichts ihrer Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung.
Zu diesem Thema wurde am 8. November 2006 ein weiterer Beschluss getroffen, mit der Belgacom verpflichtet werden soll, ihre Verwaltungsmethode von Nummernblöcken mit gemeinsam genutzten Nummern zu ändern, um sicherzustellen, dass ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Anrufzustellung auf faire und angemessene Weise erfüllt werden.