Dieser Beschluss definiert einen nationalen Markt für Mietleitungen auf der Grundlage von SDH-, WDM- und Ethernet-Technologien aller Bandbreiten. Er stellt fest, dass Belgacom (jetzt: Proximus) über eine beträchtliche Macht auf diesem Markt verfügt und erlegt ihn daher eine Reihe von Abhilfemaßnahmen auf.
Belgacom hat gegen den Beschluss eine Nichtigkeitsklage eingereicht. Mit Ausnahme eines spezifischen Teils über den Zugang zu den Kontrollkammern, wurde diese Klage vom Brüsseler Berufungsgericht abgelehnt.