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Dieser Beschluss legt die Bedingungen fest, die Belgacom bei der Implementierung seiner Kostenrechnungsmethode erfüllen muss. Diese Bedingungen beziehen sich auf allgemeine Grundsätze, Informationsqualität, Zuweisungs- und Bewertungsregeln, Dokumentation, Beschreibung und Kontrolle der Kostenrechnungsmethode sowie auf die einzuhaltenden Fristen.

Am selben Tag nahm das BIPT einige punktuelle Änderungen an mehreren Beschlüssen im Bereich der Marktanalyse vor, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Einführung einer Kostenrechnungsmethode.

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