• FAQ

    Es gibt Speedtests (entweder von Betreibern oder von Dritten), um die tatsächlichen Leistungen von Anbietern von mobilem Internet zu messen. Einige Beispiele:

    Beachten Sie, dass viele Betreiber einen Speedtest über ihre App zur Verfügung stellen.

    Wenn die Geschwindigkeit zu niedrig ist, dann ist es wichtig, Beweismittel, die so genau wie möglich sind, zu sammeln. Deswegen empfehlen wir, Screenshots aller Messungen zu nehmen und sie mit dem Datum und Zeitpunkt jeder Messung zu speichern. 

    Die nachstehenden Umstände begünstigen die Messgenauigkeit:

    1. Benutzen Sie immer denselben Speedtest (dies vorkommt Abweichungen)
    2. Schließen Sie alle anderen Apps auf dem Gerät (Smartphone). Ihre Apps benutzen ja Kapazität, was das Messergebnis beeinflussen kann
    3. Messen Sie Ihre Geschwindigkeit während eines längeren Zeitraums, mehrmals an einem Tag und an verschiedenen Zeitpunkten. So können Sie beweisen, dass die Geschwindigkeit ständig oder regelmäßig zu niedrig ist.

    Berücksichtigen Sie, dass auch die nachstehenden Elemente die tatsächliche Geschwindigkeit beeinflussen können:

    • das Alter des Geräts
    • Ihren Standort 
    • die Dämmung des Wohngebäudes
    • usw.

    Die objektiven vom BIPT auf dem Datenportal („Mobilfunk-Atlas“) veröffentlichten Abdeckungskarten zeigen pro Technologie und pro Betreiber das Niveau der Signalstärke. Beachten Sie: Die Karten geben ein allgemeines Bild der Mobilfunkabdeckung. Sie bieten keine systematische Garantie für die individuellen Nutzererfahrungen.
     

  • FAQ

    Wenn es ständig oder regelmäßig einen erheblichen Unterschied zwischen den tatsächlichen Geschwindigkeiten und den Vertragsgeschwindigkeiten gibt, können Sie nachstehende Maßnahmen treffen:

    1. Nehmen Sie erstens Kontakt mit Ihrem Mobilfunkbetreiber auf. Die müssen Maßnahmen treffen, um das versprochene Niveau zu erreichen. Wird keine Lösung geboten, dann haben Sie eventuell Recht auf andere vertraglichen Abhilfemaßnahmen, wie einen Schadenersatz und/oder die Vertragsauflösung
    2. Sind Sie der Meinung, dass die Lösung des Betreibers nicht reicht, dann können Sie zweitens den Ombudsdienst für Telekommunikation, der kostenlos vermittelt, um eine gütliche Einigung der Streitigkeit zu erreichen, in Anspruch nehmen
    3. An dritter Stelle (oder unmittelbar nach vorheriger schriftlicher Inverzugsetzung des Betreibers) kann das Gericht ein verbindliches Urteil über die Nichterfüllung des Vertrags fällen
       

  • FAQ

    Suchen Sie zunächst welche Geschwindigkeiten in Ihrem Vertrag erwähnt werden.

    Betreiber sind ja verpflichtet, nachstehende Informationen auf ihrer Website und im Vertrag zu melden:

    • geschätzte maximale und minimale Upload- und Downloadgeschwindigkeit: Diese sind die Geschwindigkeiten, die die Benutzer an unterschiedlichen Standorten des abgedeckten Hoheitsgebiets unter realistischen Verwendungsbedingungen erwarten dürfen. Es kann vorkommen, dass die tatsächliche Geschwindigkeit diese Maximalwerte auf Grund von Umweltfaktoren (z. B. Sättigung des Netzes, Landschaftshindernissen), etwaigen Einschränkungen der mobilen Geräte und/oder etwaigen Einschränkungen des geschlossenen Vertrags nicht erreicht
    • beworbene Upload- und Downloadgeschwindigkeit: Diese sind die Geschwindigkeiten, die unter realistischen Verwendungsbedingungen erreicht werden können
    • Downloadvolumen des Vertrags

  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,91 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: GEBABEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,91 €;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • FAQ

    Sie können dieses Formular (Link zum PDF-Formular) verwenden.  Für jeden Antrag auf eine Stationsgenehmigung (einschließlich einer festen, mobilen und tragbaren Station) beträgt die Anmeldegebühr 63,30 €, außer für eine Station ohne Betreiber, für die sie 126,61 € beträgt. Außerdem wird eine Jahresgebühr von 63,30 € für jeden Stationstyp geschuldet.  Es ist möglich, eine zusätzliche Stationsgenehmigung zum gleichen Tarif zu beantragen. 

    Mit Ausnahme des Automatic Packet Reporting System (APRS) kann sich der Antrag nicht auf eine Amateurfunkstation ohne Betreiber beziehen, die aus einer festen Station besteht, die ein empfangenes Signal weiterleitet oder ein Signal kontinuierlich sendet, ohne dass ein Nutzer physisch anwesend ist. 

  • FAQ

    Die anerkannten Ausbildungszentren sind:

     

     

  • FAQ

    Wenn Sie ein Zeugnis der Klasse A besitzen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptrufzeichen ein (einzelnes) kurzes Rufzeichen über dieses Formular erhalten.

    Die zusätzlichen Rufzeichen OO bis OT im Format OOxA, wobei x=0 bis 9 und A= A bis Z, können angefordert werden.

    Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (63,30€) sowie eine Jahresgebühr (63,30€) geschuldet.  

  • FAQ

    Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen: 

    • Das Rufzeichen muss frei sein. 
    • Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse A können Sie ein Präfix wählen, das mit ON1, ON4, ON5, ON6, ON7, ON8 und ON9 beginnt. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse B, ist das Präfix ON2. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse C, ist das Präfix ON3. 
    • Die Wahl des Rufzeichen kann daher nur für die letzten 2 oder 3 Buchstaben erfolgen. 
    • Ein Funkamateur kann in seiner Klasse beliebig viele Rufzeichen beantragen. Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (63,30€) sowie eine Jahresgebühr (63,30€) geschuldet. 
    • Ein Rufzeichen kann nicht im Voraus reserviert werden und wird in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zugewiesen. 
    • Wenn ein Funkamateur seine Tätigkeit einstellt, kann sein Rufzeichen (nur sein Hauptrufzeichen) für 5 Jahre nicht mehr an Dritte vergeben werden. 

  • FAQ

    Senden Sie eine E-Mail  an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises sowie einem Foto im Format der Identitätskarte (mit weißem Hintergrund).

    Für das Jahr 2026 beträgt die Anmeldegebühr 39,57 Euro und wird nicht erstattet. Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren einmalig auf einen späteren Termin übertragen werden.

    Für die SRC-Prüfung, fügen Sie bitte auch einen SRC-Ausbildungsnachweis von einem anerkannten Ausbildungszentrum bei. Achtung, dieser ist nur ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Frist wird der Nachweis nicht mehr akzeptiert.

    Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen. Nach der Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, in der Ihnen die Zahlung und andere Informationen mitgeteilt werden.

    Anmeldungen sind bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin möglich, sofern noch Plätze frei sind.

  • FAQ

    Ein Formular steht zu Ihrer Verfügung. Das Sprechfunkzeugnis ist 5 Jahre gültig und ist kostenpflichtig: in 2026, beträgt der Preis 31,65€.  

    • Wenn Sie eine Prüfung bestanden haben und Ihr erstes Sprechfunkzeugnis beantragen (oder eine höhere Prüfung bestanden haben und in eine höhere Klasse aufsteigen), ist es im Prüfungspreis inbegriffen. 
    • Wenn Sie in der Vergangenheit ein Funkamateur waren und diese Tätigkeit wieder aufnehmen wollen, stellen Sie uns Ihre Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung zur Verfügung. Ein Zeugnis wird zum vorstehenden Tarif ausgestellt. 
    • Wenn Sie ein in einem anderen CEPT-Land ausgestelltes Zeugnis haben und sich jetzt in Belgien aufhalten, können Sie auf der Grundlage dieses Zeugnisses ein belgisches Sprechfunkzeugnis zum vorstehenden Tarif erhalten. 
    • Wenn Sie ein Zeugnis aus einem Land außerhalb der CEPT besitzen und sich jetzt in Belgien aufhalten, müssen Sie dem BIPT neben der Kopie der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung auch die detaillierte Lernstoff der im Ausland abgelegten Prüfung mitteilen. Diese Lernstoff muss auf Französisch, Niederländisch oder Englisch entweder durch eine offizielle Übersetzung (vereidigter Übersetzer) oder eine offizielle Website bereitgestellt werden. Auf der Grundlage dieser Informationen bestimmt das BIPT die Genehmigungsstufe. 

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