• FAQ

    Falls Sie die WLAN-Abdeckung draußen, in Ihrem Garten oder auf der Terrasse Ihres Gastronomiebetreibs verbessern möchten, indem Sie dort einen WLAN-Router installieren, sollen Sie wissen, dass nur die Frequenzbänder 2400-2483,5 MHz und 5470-5725 MHz erlaubt sind.

    Die anderen Bänder dürfen nur für Inneninstallationen benutzt werden.

  • FAQ

    Die Aufstellung eines WLAN-Repeaters ist keine ideale Lösung.

    In der Praxis wird ein veraltetes Repeater-Modell die Höchstgeschwindigkeit Ihrer Internetverbindung halbieren.

    Zudem muss ein WLAN-Repeater immer an eine Stelle gestellt werden, wo das Signal noch gut ist. 

  • FAQ

    Diese Hinweise können Ihnen helfen, das Problem zu lösen.

    Modem und Router

    Kein Internet ohne Modem und Router.

    • Ein Modem sorgt für die Internetverbindung, indem es das Signal, das Ihr Betreiber über das Kabel, ADSL oder die Glasfaser hereinbringt, in ein Signal umsetzt, das von Ihrem PC, Smart-TV usw. gelesen werden kann.
    • Das Modem leitet das Internetsignal an den Router weiter, der es über unterschiedliche Geräte verteilt. Oft werden die Modem- und Routerfunktion in einem einzigen Gerät gebündelt.

    Stellen Sie das Modem (das meistens den WLAN-Router enthält) am besten Standort.

    Der beste Standort liegt:

    • zentral: Je weiter vom Sender entfernt, desto schwächer ist das Signal;
    • höchstmöglich;
    • aus der Nähe von Hindernissen: Das Signal zirkuliert besser, wenn das Modem sich an einer freien Stelle befindet ... Die Wände und Türe sind ebenfalls Hindernisse zwischen Ihnen und dem Modem, das das WLAN-Signal sendet;
    • aus der Nähe von bestimmten Geräten: Elektronische Geräte, die Funksignale verwenden, wie Babyfone, Wetterstationen, schnurlose Telefone ... können Ihr WLAN-Signal stören. Sorgen Sie für eine Entfernung von mindestens 30 Zentimetern zwischen ähnlichen Geräten und Ihrem Modem. Noch besser wäre, diese auszuschalten, wenn Sie das WLAN nutzen. 

    Ändern Sie das Funkfrequenzband

    Ein anderer WLAN-Kanal kann eine größere WLAN-Reichweite bieten. Zurzeit stehen drei Frequenzbänder für die Sendung der WLAN-Signale zur Verfügung:

    • 2,4 GHz (2400-2483,5 MHz): Dies ist ein oft genutztes Frequenzband, deswegen gibt es viel Verkehr in diesem Netz. Dies sorgt manchmal für eine langsamere Verbindung. Vorteil dieses Bands ist dahingegen, dass die Signale eine größere Strecke zurücklegen und einfacher Hindernisse, wie Wände, Fußböden... durchdringen;
    • 5,0 GHz (5150-5350 MHz und 5470-5725 MHz)): Dieses Netz ist in der Regel stabiler, weil es weniger Störung anderer Geräte gibt. Angesichts der verfügbaren Bandbreite ermöglicht dieses Band eine viel größere Kapazität im Vergleich zu dem 2,4-GHz-Band. Die meisten, jedoch nicht alle, Empfänger unterstützen dieses Band. Zudem hat dieses Funkfrequenzband den Nachteil, dass die Signale da eine kleinere Strecke als im 2,4-GHz-Band zurücklegen können. Je höher das Funkfrequenzband, desto schwieriger die Signale Hindernisse durchdringen;
    • 6 GHz (5945-6425 MHz):  Dieses Funkfrequenzband bietet eine höhere Datenübertragungsrate, eine kürzere Reaktionszeit und eine bessere Verwaltung der Verbindungen im Falle einer großen Nutzerdichte, wie an öffentlichen Hotspots. Um dieses Band vollständig zu verwenden, ist jedoch kompatible Apparatur erforderlich (mehr erfahren).

    Ändern Sie den WLAN-Kanal

    WLAN-Router verteilen das Signal über unterschiedliche Geräte. Sie wählen in der Regel automatisch einen Kanal für das drahtlose Netz. Sie können das WLAN-Signal jedoch verbessern, indem Sie einen Kanal manuell einstellen, zum Beispiel wenn die Nachbarn denselben Kanal nutzen (was die Verbindung hindern könnte). 

    Im 2,4-GHz-Funkfrequenzband gibt es 13 Kanäle mit einer Bandbreite von 20 MHz. Wählen Sie einen anderen Kanal, falls Sie Störungen erleiden.

    Das 5-GHz-Funkfrequenzband zählt 23 Kanäle mit einer Bandbreite von 20 MHz. Die Kanäle über 5,47 GHz (mit Nummern ab 100) sind am stärksten, aber die eignen sich nicht für alle Geräte. Diese Kanäle können kombiniert werden, um Bandbreiten bis 160 MHz zu erreichen (zwei Kanäle von maximal 160 MHz, da dieses Funkfrequenzband in verschiedene Teile aufgeteilt ist). 

    Das neue 6-GHz-Band ist in sieben Kanäle mit einer Bandbreite von 16 MHz und 14 traditionellere 80-MHz-Kanäle aufgeteilt. Sorgen Sie auch hier für kompatible Geräte (und Router).

    Die verfügbaren WLAN-Kanäle können Sie mit spezifischer Software, wie „Wifi Analyzer“ für Android, „inSSIDer“ für Windows oder „Network Analyszer“ für iOS prüfen und messen.

    Auf der Website Ihres Anbieters wird erklärt, wie Sie einen anderen Kanal auswählen können.

    Sind meine Geräte die Ursache der Störungen?

    Ältere Tablets, PCs, Smartphones ... verzögern die WLAN-Verbindung. Vermeiden Sie, Geräte älter als 5 Jahre mit dem WLAN zu verbinden. Nicht nur wird das WLAN sich für dieses Gerät verzögern, es beeinflusst auch die Leistungen anderer, neuerer Geräte im WLAN.
    Möchten Sie doch ältere Geräte nutzen, dann verbinden Sie diese nicht mit dem WLAN, sondern mit einem Ethernet-Kabel (mindestens CAT. 5e oder 6). Ein Ethernet-Kabel rüstet jedes Gerät sowieso mit einer schnelleren und zuverlässigeren Verbindung als WLAN aus.

    Wenn Sie neue Geräte kaufen, prüfen Sie vor dem Ankauf wenigstens ob sie dem Standard Wi-Fi 5 (802.11ac) und maximal Wi-Fi 6 oder 6E (802.11ax) entsprechen. Das rezente Wi-Fi 6E benutzt die gleiche Technologie wie Wi-Fi 6, aber verwendet das 6-GHz-Band und ermöglicht gleichzeitig mehr Breitbandverbindungen.

    Achtung: Die Wi-Fi-6-Frequenzbänder in Europa unterscheiden sich von diesen in den Vereinigten Staaten, also kontrollieren Sie beim online Ankauf, dass die Geräte schon für Europa bestimmt sind.

    Verbinden Sie nicht zu viele Geräte gleichzeitig mit dem WLAN, damit Sie das Netz nicht überlasten. Wenn nötig, wählen Sie dann ein „Kabelnetz“ und verbinden Sie dies mit dem Ethernet-Kabel. Ist das nicht möglich, dann können Sie einen Ethernet-Adapter nutzen, der es über einen USB-Anschluss doch ermöglicht, ein Ethernet-Kabel anzuschließen.

  • FAQ

    Es sind lokale, drahtlose Netzwerke, die es ermöglichen, Ihre Apparate miteinander zu verbinden. Die Funkwellen sorgen für einen schnellen Datenaustausch.

    Der Begriff „Wi-Fi“ wurde entwickelt, damit es einen einfacheren Namen gab, um die Standards von der IEEE 802.11-Gruppe, die in drahtlosen Netzwerken verwendet werden, zu bezeichnen. Seit 1999 folgten die verschiedenen Versionen aufeinander, die alle unterschiedliche Verbesserungen mit sich brachten, wie die Anzahl pro-Sekunde-übertragener Daten, den Bereich des Signals oder die Qualität der Verbindung. Die neueste Version, die für das große Publikum zugänglich ist, heißt Wi-Fi 6 (der offizielle Name des Standards ist „IEEE 802.11ax“).

    Einige Geräte sind schon mit Wi-Fi 6 oder Wi-Fi 6E kompatibel, aber dann handelt es sich nur um die neuesten Geräte. Bezüglich des WLAN-Routers müssen Sie zweifellos noch warten bis das Gerät diese Technologie unterstützt. Im Moment benutzt das WLAN-Signal, das von Ihrem WLAN-Router gesendet wird, zwei Frequenzbänder (2,4 GHz und 5 GHz):

    • 2,4 GHz: Dieses Frequenzband, das von verschiedenen Arten von Applikationen geteilt wird, ermöglicht es, Signale über eine lange Strecke zu senden, und wird nicht von Hindernissen, wie Trennwänden oder Stockwerken, beeinflusst;
    • 5 GHz: Dieses Frequenzband ist stabiler und schneller. Das Band verfügt für die Datenübertragung über mehr und breitere Kanäle: es gibt 13 Kanäle von 20 oder 40 MHz in 2,4 GHz. In 5 GHz gibt es 13 Kanäle von 20, 40 und 80 MHz. Die Mehrheit der Empfangsgeräte sind mit diesem Band, das ein bisschen störanfälliger als das 2,4-GHz-Band ist, kompatibel.

    Wi-Fi 6 benutzt ebenfalls diese zwei Frequenzbänder; bei der nächsten Entwicklung wird Wi-Fi 6E (E bedeutet „extended“) hier das 6-GHz-Band hinzufügen.

    Im Vergleich zu den früheren Versionen bieten Wi-Fi 6 und Wi-Fi 6E:

    • eine höhere Datenübertragungsrate (Kanäle bis zu 120 MHz);
    • eine kürzere Reaktionszeit;
    • eine bessere Verwaltung der Verbindungen, im Falle einer hohen Benutzerdichte (wenn eine große Anzahl von Benutzern gleichzeitig das Netz am gleichen Standort benutzt).

    Wi-Fi 6E wird, mit der Hinzufügung des 6-GHz-Bandes und seiner zusätzlichen Bandbreite von 480 MHz, also mehr Frequenzen und eine höhere Datenübertragungsrate (in Theorie bis zu 11 Gbit/s) anbieten können.

    Als Sahnehäubchen verwaltet es die Ruhephasen und die Aktivierung der verbundenen Geräte effizienter. Indem sie weniger belastet werden, wird die Akkulaufzeit von Smartphones, Tablets und Laptops erhöht werden.

    Eine Umschaltung auf Wi-Fi 6E wird nicht verpflichtet sein; die jetzigen Geräte werden, obwohl sie keinen Zugang zum neuen Band bieten, ohne Bedenken weiterhin benutzt werden können.

  • FAQ

    Meinem Anbieter wurde eine Ausnahmeregelung für das Roaming gewährt. Was bedeutet das?

    Die Anbieter haben das Recht, beim BIPT eine Ausnahmeregelung zu beantragen, die es ihnen erlaubt, Tarifzuschläge für Roamingdienste in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) anzurechnen.

    Derzeit wurde keinem belgischen Anbieter eine solche Ausnahmeregelung gewährt.

    Die im Rahmen einer solchen Ausnahmeregelung angewendeten Tarifzuschläge dürfen die folgenden Beträge nicht überschreiten: 

    Was tun Sie? Was zahlen Sie?
    (inkl. MwSt.)
    Sie rufen jemanden an Höchstens 3,8 Eurocents pro Anrufminute zusätzlich zum Inlandspreis
    Sie werden angerufen Höchstens 0,94 Eurocent pro Minute bei ankommenden Anrufen
    Sie senden eine SMS Höchstens 1,2 Eurocent pro SMS zusätzlich zum Inlandspreis
    Sie empfangen eine SMS Kein Zuschlag möglich
    Sie surfen im Internet Höchstens 0,34 Eurocent pro Megabyte zusätzlich zum Inlandspreis

  • FAQ

    Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. ab dem 1. Januar 2021, gilt der EU-Rechtsrahmen, der zu niedrigen Anrufzustellungsentgelte auf der Vorleistungsebene führt, nicht mehr für die Anrufen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Dies kann zu höheren Anrufzustellungsentgelte auf der Vorleistungsebene für Anrufe aus der EU nach dem Vereinigten Königreich führen.

  • FAQ

    Manche Betreiber haben Angebote, die Applikationen umfassen, deren Verbrauch nicht vom Datenvolumen abgezogen wird.

    Diese Praxis, die oft „Zero-Rating“ genannt wird, ist nicht ausdrücklich von den Netzneutralitätsregeln geregelt worden. 

    Ein Teil der Netzneutralitätsregel bestimmt im Allgemeinen, dass der Internetverkehr gleicherweise behandelt werden muss. 

    Es war deutlich, dass dies bedeutete, dass es verboten ist, Zero-Rating-Applikationen mit normaler Geschwindigkeit weiterlaufen zu lassen, während der übrige Verkehr gesperrt oder gedrosselt wurde (z.B. weil das Datenvolumen im Bündelangebot aufgebraucht war). 

    Es war jedoch nicht deutlich, ob diese Regel auch für eine andere Anrechnungsart galt, ohne dass es zu einer ungleichen Sperrung oder Drosselung kommt. 

    Das Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass dies der Fall ist. 

    Angebote mit Zero-Rating von bestimmten Anwendungen verstoßen also gegen das Gesetz und müssen angepasst werden. 

    Falls die Anpassung für Sie nachteilig ist, dann haben Sie das Recht den Vertrag kostenlos zu kündigen.

  • FAQ

    Befristet oder unbefristet? 

    Überprüfen Sie, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Vertrag geschlossen haben; das können Sie auch auf der Rechnung sehen.

    Ein Anbieter darf Ihnen keine Kosten für die Kündigung eines Vertrags anrechnen

    • Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben;
    • Wenn Sie schon seit mindestens sechs Monaten einen befristeten Kontrakt haben.

     

    Ein Gerät im Rahmen eines Kopplungsgeschäfts?

    Achtung: Wenn Sie beim Betreiber auch ein Gerät kostenlos oder mit einer Ermäßigung bekommen haben (z.B. ein Handy oder ein Tablet), kann Ihr Betreiber dafür eine zusätzliche Vergütung fordern. Sogar wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben. Oder wenn Sie den Vertrag erst nach mehr als sechs Monaten kündigen.

    Diese zusätzliche Entschädigung darf den in einer dem Vertrag beigefügten Rückzahlungstabelle erwähnten Wert nicht übersteigen.

    Sie schauen, in welchem Monat der Tabelle Sie sind und sehen dann, welche zusätzliche Entschädigung zu zahlen ist. 

    Nach 24 Monaten darf ein Betreiber Ihnen nie eine Entschädigung für das Gerät anrechnen.

    Weitere Auskünfte:

    Die Grundlage der Berechnung, die der Betreiber für Sie vorgenommen haben muss, ist eine monatliche Abschreibung des Geräts. Jeden Monat, bis zum 24. Monat, muss ein selber Betrag vom Restwert des Geräts abgezogen werden.

    Dies veranschaulichen wir unten anhand eines unbefristeten Vertrags.

    Sie haben einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Beim Vertragsabschluss haben Sie das Gerät für € 1 „gekauft“.

    Die Rückzahlungstabelle beim Kontrakt sieht wie folgt aus:
     

    Monat Restwert Monat Restwert
    0 € 240 13 € 110
    1 € 230 14 € 100
    2 € 220 15 € 90
    3 € 210 16 € 80
    4 € 200 17 € 70
    5 € 190 18 € 60
    6 € 180 19 € 50
    7 € 170 20 € 40
    8 € 160 21 € 30
    9 € 150 22 € 20
    10 € 140 23 € 10
    11 € 130 24 € 0
    12      

    Nach 8 Monaten entscheiden Sie sich, den Kontrakt zu lösen; der Betreiber darf Ihnen eine Entschädigung von € 160 fordern.

    Bei einem befristeten Vertrag muss Ihr Betreiber den wie oben berechneten Restwert des Geräts mit den restlichen Abonnementbeträgen bis zum Vertragsende (bei Verbrauchern ist dies nicht länger als 2 Jahre) vergleichen.

    Wenn dieser Saldo der Abonnementbeträge niedriger ist als der durch die monatliche Abschreibung erzielte Wert, dann darf der Betreiber Ihnen nur die restlichen Abonnementbeträge und nicht den ganzen Restwert des Geräts anrechnen.

     

    Nutzung von Easy Switch

    Benutzen Sie das Easy-Switch-Verfahren, wenn Sie das Bündelangebot ganz wechseln wollen.

    Der Neuanbieter regelt völlig den Wechsel für Sie.

  • FAQ

    Sie haben eine E-Mail-Adresse ohne Domain-Name bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Beispiel: Sie haben Ihren eigenen Domainnamen (heinz@schmidt.be) oder Sie benutzen eine Gmail-Adresse, eine Hotmail-Adresse, eine Yahoo-Adresse...

    Sie können diese E-Mail-Adresse immer mitnehmen.

     

    Sie haben eine E-Mail-Adresse mit einem Domain-Namen bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Zum Beispiel: heinz.schmidt@skynet.be, heinz.schmidt@telenet.be...

    Sie können diese E-Mail-Adresse während 18 Monaten behalten. Dies kostet nichts, aber Sie müssen das schon anfordern, bevor Ihr Abonnement ausläuft. Mittlerweile machen Sie selbst Ihre neue E-Mail-Adresse bekannt. Ihr Internetanbieter muss Ihnen eine der folgenden Optionen bieten:

    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse während 18 Monate nach wie vor benutzen.
    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse gleich einstellen, aber der Anbieter leitet schon während 18 Monaten die an Ihre alte Adresse geschickten E-Mails an Ihre neue E-Mail-Adresse weiter.

    Nach Ablauf dieser 18 Monate kann der Anbieter die Möglichkeit anbieten, diese Fazilitäten zu behalten, aber auf Antrag und gegen Bezahlung. 

  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    Die allgemeine Zuständigkeit der Regionen, welche die Regelung des Umweltschutzes bezweckt, umfasst ebenfalls die Zuständigkeit, Maßnahmen zu nehmen, um die mit den nichtionisierenden Strahlungen verbundenen Risiken zu verhüten und zu beschränken. Demzufolge werden die von den Betreibern einzuhaltenden Strahlungsnormen (Höchstemissionsnormen) von den Regionen festgelegt. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, diese Strahlungsnormen einzuhalten, und zwar ungeachtet der von ihnen benutzten Technologie. 

    Die Regionen kontrollieren vor Ort auch, ob die von ihnen festgelegten Strahlungsnormen eingehalten werden. 

    Möchten Sie Auskünfte erhalten oder Strahlungsmessungen beantragen, dann bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in Ihrer Region:

    • Region Brüssel-Hauptstadt
      Leefmilieu Brussel / Bruxelles Environnement
      Tel. 02 775 75 75
       
    • Flämische Region
      Departement Omgeving van de Vlaamse Overheid
      Tel. 02 553 11 31
    • Wallonische Region
      Institut scientifique de service public
      Tel. 04 229 82 35 (info-ISSEP 

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