• Informationsblatt für die Generaldirektion Statistik – Statistics Belgium des FÖD Wirtschaft, K.M.U., Mittelstand und Energie (Statbel)

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
    Bereitstellung elektronischer Beweismittel an die Behörden: Informationsblatt für Statbel
  • Informationsblatt für das Zentrum für Cybersicherheit Belgien (CCB)

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
    Bereitstellung elektronischer Beweismittel an die Behörden: Informationsblatt für CCB
  • Sozialtarif

    Seiten
    Der Sozialtarif ist eine Ermäßigung, welche die Betreiber auf den Festnetz-, - oder Festinternetrechnungen gewähren. Um von diesem Sozialtarif genießen zu können, müssen einige Bestimmungen erfüllt sein. Anträge auf einen Sozialtarif sind bei Ihrem Betreiber zu stellen. Per Post kontaktiert das BIPT eventuell den Antragsteller, um zusätzliche Auskünfte zu erhalten.
  • FAQ

    ACHTUNG:

    • Wer sich in einer der folgenden Situationen befindet und vor dem 01.03.2024 die Sozialermäßigung (ehemaligen Sozialtarif) beantragt hat, kann diese Ermäßigung vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen weiterhin genießen. Ab dem 01.03.2024 können Sie eventuell auf das soziale Internetangebot zurückgreifen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen;
    • Es darf nur ein Begünstigter der Sozialermäßigung („ehemaliger“ Sozialtarif) oder des sozialen Internetangebots für den gesamten Haushalt sein.

    Erste Situation: ältere Menschen

    Zusammenfassung der Bedingungen

    65 Jahre oder älter sein.

    In diesem Fall müssen zwei andere Bedingungen auch erfüllt sein:

    1. Allein wohnen oder mit einer oder mehreren Personen von mindestens 60 Jahre zusammen wohnen. Es ist auch möglich, mit seinen Kindern oder Enkelkindern zusammen zu wohnen. Die Enkelkinder müssen in diesem Fall an Vater und Mutter verwaist sein oder den Großeltern durch eine gerichtliche Entscheidung anvertraut worden sein.
    2. Ein global steuerpflichtiges Einkommen für den gesamten Haushalt haben, das den erlaubten Höchstbetrag, der die vom LIKIV festgelegten Obergrenze um eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitsversorgung zu genießen, nicht überschreitet.

    Zweite Situation: die Behinderung

    Zusammenfassung der Bedingungen

    Eine Behinderung von mindestens 66 % haben: durch eine administrative oder gerichtliche Entscheidung, zu mindestens 66% behindert oder erwerbsunfähig erklärt worden sein, anerkannt sein als Person mit einer Behinderung von mehr als 66% oder für die ein verminderter Selbständigkeitsgrad von mindestens 9 Punkten vom FÖD Soziale Sicherheit festgestellt worden ist, oder als Person, die von der Krankenkasse zu mindestens 66% als körperbehindert anerkannt ist.

    In diesem Fall müssen drei andere Bedingungen auch erfüllt sein:

    1. 18 Jahre oder älter sein UND
    2. allein wohnen
      oder
      -    mit höchstens zwei Personen zusammen wohnen
      -    oder mit Verwandten oder Verschwägerten ersten oder zweiten Grades zusammen wohnen (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Brüder und Schwestern, Stiefeltern, Stiefkinder) UND
    3. ein global steuerpflichtiges Einkommen für den gesamten Haushalt haben, das den erlaubten Höchstbetrag, der die vom LIKIV festgelegten Obergrenze um eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitsversorgung zu genießen, nicht überschreitet.

    Dritte Situation: das soziale Eingliederungseinkommen

    Zusammenfassung der Bedingungen
    Das soziale Eingliederungseinkommen aufgrund des Gesetzes vom 26. Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung empfangen.

    Vierte Situation: der Hörverlust

    Zusammenfassung der Bedingungen
    An einem Hörverlust von mindestens 70 dB am besten Ohr leiden oder mit einem Kind oder Enkelkind, das an einem Hörverlust von mindestens 70 dB am besten Ohr leidet zusammen wohnen.

    Fünfte Situation: die Laryngektomie

    Zusammenfassung der Bedingungen
    Sich einer Laryngektomie unterzogen haben oder mit einem Kind oder Enkelkind, das sich einer Laryngektomie unterzogen hat, zusammen wohnen.

    Sechste Situation: Militärische Kriegsblinde

    Zusammenfassung der Bedingungen
    Ein militärischer Kriegsblinder sein.

  • FAQ

    Pro Haushalt kann nur eine Sozialermäßigung/ein soziales Internetangebot genutzt werden.

    Solange Sie die Sozialermäßigung auf Ihrer Telekomrechnung genießen, kann kein anderes Mitglied Ihres Haushalts das soziale Internetangebot erhalten.

    Prüfen Sie vor dem Wechsel des Abonnements, ob das soziale Internetangebot den Bedürfnissen Ihres Haushalts entspricht.

  • Sie haben Anspruch auf eine Rechnung

    Seiten
    Sie erhalten kostenlos eine detaillierte Grundrechnung, mindestens viermal im Jahr. Eine noch detailliertere Rechnung erhalten Sie auf Anfrage.
  • FAQ

    Möglicherweise haben Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot.

    Erfüllen Sie die Bedingungen für die Gewährung nicht oder sind Sie der Meinung, dass das soziale Internetangebot nicht interessant ist?
    Prüfen Sie auf bestertarif.be, dem Preisvergleicher der öffentlichen Hand im Bereich der Telekommunikation, welcher Tarifplan für die Telekommunikation Ihren Bedürfnissen entspricht und eventuell günstiger für Sie ist. Dort finden Sie alle auf dem Markt verfügbaren Tarife für Telekommunikation, die vom billigsten bis zum teuersten sortiert sind.

  • FAQ

    Nein, auch wenn sich Ihre weitere persönliche Situation nicht geändert hat, wenn das Abonnement, für das die Sozialermäßigung gilt, gekündigt wird, um zu einem anderen Tarif zu wechseln – unabhängig davon, ob es sich um denselben Betreiber handelt oder nicht –, können Sie nach dem 01.03.2024 keine Sozialermäßigung mehr für Ihren neuen Tarifplan erhalten. 

    Wenn Sie die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots erfüllen, können Sie dies gegebenenfalls bei einem Anbieter beantragen.

    Erfüllen Sie die Bedingungen für die Gewährung nicht oder sind Sie der Meinung, dass das soziale Internetangebot nicht interessant ist?
    Prüfen Sie auf bestertarif.be, dem Preisvergleicher der öffentlichen Hand im Bereich der Telekommunikation, welcher Tarifplan für die Telekommunikation Ihren Bedürfnissen entspricht und eventuell günstiger für Sie ist. Dort finden Sie alle auf dem Markt verfügbaren Tarife für Telekommunikation, die vom billigsten bis zum teuersten sortiert sind.

  • FAQ

    Nein, auch wenn sich Ihre weitere persönliche Situation nicht geändert hat, wenn sich die Lieferadresse für das Festnetz-Internet aufgrund eines Umzugs ändert, endet der „ehemalige“ Sozialtarif.

    Wenn Sie die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots erfüllen, können Sie dies gegebenenfalls bei einem Anbieter beantragen.

    Erfüllen Sie die Bedingungen für die Gewährung nicht oder sind Sie der Meinung, dass das soziale Internetangebot nicht interessant ist?
    Prüfen Sie auf bestertarif.be, dem Preisvergleicher der öffentlichen Hand im Bereich der Telekommunikation, welcher Tarifplan für die Telekommunikation Ihren Bedürfnissen entspricht und eventuell günstiger für Sie ist. Dort finden Sie alle auf dem Markt verfügbaren Tarife für Telekommunikation, die vom billigsten bis zum teuersten sortiert sind.

  • FAQ

    Das ist möglich.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots erfüllen:

    1. überprüfen Sie, ob die Merkmale des sozialen Internetangebots Ihres Festnetz-Internetanbieters (oder eines anderen Anbieters) Ihren Bedürfnissen entsprechen;
    2. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Antrag bei dem Anbieter des sozialen Internetangebots Ihrer Wahl einreichen;
    3. Dieser leitet Ihren Antrag an den FÖD Wirtschaft weiter, der die Bedingungen für die Gewährung überprüft.

    Achtung: Sobald Sie Ihr Abonnement, für das die Sozialermäßigung gilt („ehemaliger“ Sozialtarif), kündigen, verlieren Sie diese Ermäßigung endgültig. Nach dem 01.03.2024 können nur noch Anträge für das soziale Internetangebot eingereicht werden.

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