• Einfluss des Starts des vierten Betreibers auf die Position Belgiens im internationalen Preisvergleich

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die Einführung des vierten Betreibers auf dem belgischen Telekommarkt sorgt für eine bemerkenswerte Verschiebung im internationalen Preisvergleich, wie aus einer auf der neuesten Preisstudie des BIPTs basierten Simulation hervorgeht.
  • Das BIPT veröffentlicht seine internationale vergleichende Preisstudie für 2024

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht seine jährliche Studie, worin die Preise von Telekomdiensten in Belgien mit denjenigen der Nachbarländer verglichen werden.
  • Mitteilung vom 17. Dezember 2024 über die vergleichende Studie der Preise der Telekomprodukte in Belgien und in den Nachbarländern [Tarife von Oktober 2024]

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Der Zweck dieser Studie besteht darin, zu überprüfen, wie das Preisniveau der Telekomprodukte für Privatnutzer auf dem belgischen Markt sich zu den Preisen ähnlicher Produkte in unseren Nachbarländern verhält.
  • FAQ

    Seit dem Inkrafttreten des Brexits am 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) höher sein können als in einem EU-Land, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.

    Derzeit wenden jedoch einige Betreiber im Vereinigten Königreich auf freiwilliger Basis weiterhin die Roam like at home-Regelung an.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, ob er in diesem Land noch die Roam like at home-Regelung anwendet.

  • Uns kontaktieren

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    Kontaktieren Sie unsere Dienste.
  • Frequenzplan

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    das BIPT die folgenden Aufträge: die Verwaltung des Funkfrequenzspektrums; die Prüfung der Anträge auf Nutzung des Funkfrequenzspektrums mit Ausnahme der Anträge in Bezug auf Hör- und Fernsehfunk; die Koordinierung der Funkfrequenzen auf nationaler und internationaler Ebene; die Kontrolle der Funkfrequenznutzung.
  • Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2025

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Entwurf des Arbeitsplans 2025
  • Das BIPT veröffentlicht eine Aktualisierung der Ergebnisse seiner Studie über den Mobilfunkmarkt, um die neuesten Entwicklungen auf dem Markt einzubeziehen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Nach der Einführung der Angebote des vierten Anbieters hat das BIPT die Ergebnisse seiner jüngsten Veröffentlichung aktualisiert, um die Informationen für die Verbraucher vollkommen transparent zu machen.
  • FAQ

    Wenn Sie eine briefkasten aufstellen, bitte berücksichtigen Sie die folgenden Bedingungen:

    • Der Briefkasten muss in Reichweite (frei, einfach und ohne Gefahr) an der Grenze der öffentlichen Straße aufgestellt werden.
    • Die Hausnummer muss ab der Stelle des Briefkastens sichtbar und leserlich sein. Haben Sie auch eine Türnummer, erwähnen Sie diese dann auch deutlich sichtbar und leserlich auf oder nahe dem Briefkasten.

    Normen für Briefkästen:

    • Die Öffnung des Briefkastens muss mindestens 23 cm breit und 3 cm hoch sein.
    • Der untere Rand der Öffnung muss sich auf einer Höhe von mindestens 70 cm, und der obere Rand der Öffnung darf sich auf höchstens 170 cm über der Stelle, wo man normalerweise Zugang zu dem Briefkasten hat, befinden.
    • Der Briefkasten muss groß genug sein, damit eine ungefaltete Sendung im Format C4 (229 mm mal 324 mm) mit einer Dicke von 24 mm unbeschädigt zugestellt werden kann.

    Die vollständigen Vorschriften finden Sie in den offiziellen Texten, die Sie über folgenden Link abrufen können: Justel-Datenbank.

  • FAQ

    Mein Anbieter wendet eine Regelung der angemessenen Nutzung für Roamingdienste an: Was bedeutet das?

    Die Anbieter haben das Recht, die Nutzung von Roamingdiensten in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) von einer Regelung der angemessenen Nutzung abhängig zu machen.

    Diese kann zwei verschiedene Formen annehmen:

    • Der Betreiber kann Ihre Anwesenheit und Ihren Verbrauch im Ausland über einen Zeitraum von vier Monaten überwachen:
      • Wenn während vier Monaten Ihr Verbrauch und Ihre Präsenz im Roaming mehr als 50% betragen, muss Ihr Anbieter Sie darauf hinweisen und Sie auffordern, Ihr Verhalten zu ändern;
      • Nachdem Sie die Warnmeldung von Ihrem Anbieter erhalten haben, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Ihr Verhalten zu ändern;
      • Wenn Ihre Präsenz und Ihr Verbrauch nach Ablauf dieser zwei Wochen unverändert bleiben, kann Ihr Anbieter einen Tarifzuschlag für Roamingdienste anrechnen.
    • Der Anbieter kann den Verbrauch von mobilem Internet (Ihre Daten) beim Roaming einschränken. Wenn Sie sich in diesem Fall im Roaming befinden und das von Ihrem Anbieter festgelegte Limit für mobiles Internet überschreiten, kann der Anbieter für den mobilen Internetdienst im Roaming einen Tarifzuschlag anrechnen. 

    Im Falle einer Überschreitung der Regelung der angemessenen Nutzung (in welcher Form auch immer) dürfen die vom Anbieter angerechneten Tarifzuschläge die folgenden Beträge nicht überschreiten:

    Was tun Sie? Was zahlen Sie?
    (inkl. MwSt.)
    Sie rufen jemanden an Höchstens 3,8 Eurocents pro Anrufminute zusätzlich zum Inlandspreis
    (1,9 Eurocent ab 2025)
    Sie werden angerufen Höchstens 0,2 Eurocent pro Minute bei ankommenden Anrufen
    Sie senden eine SMS Höchstens 1,2 Eurocent pro SMS zusätzlich zum Inlandspreis
    (0,3 Eurocent ab 2025)
    Sie empfangen eine SMS Kein Zuschlag möglich
    Sie surfen im Internet  Höchstens 0,34 Eurocent pro Megabyte zusätzlich zum Inlandspreis
    (0,2 Eurocent ab 2025)

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