Alles, was Sie über 5G wissen sollten

Die allgemeine Zuständigkeit der Regionen, welche die Regelung des Umweltschutzes bezweckt, umfasst ebenfalls die Zuständigkeit, Maßnahmen zu nehmen, um die mit den nichtionisierenden Strahlungen verbundenen Risiken zu verhüten und zu beschränken. Demzufolge werden die von den Betreibern einzuhaltenden Strahlungsnormen (Höchstemissionsnormen) von den Regionen festgelegt. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, diese Strahlungsnormen einzuhalten, und zwar ungeachtet der von ihnen benutzten Technologie. 

Die Regionen kontrollieren vor Ort auch, ob die von ihnen festgelegten Strahlungsnormen eingehalten werden. 

Möchten Sie Auskünfte erhalten oder Strahlungsmessungen beantragen, dann bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in Ihrer Region:

  • Region Brüssel-Hauptstadt
    Leefmilieu Brussel / Bruxelles Environnement
    Tel. 02 775 75 75
     
  • Flämische Region
    Departement Omgeving van de Vlaamse Overheid
    Tel. 02 553 11 31
  • Wallonische Region
    Institut scientifique de service public
    Tel. 04 229 82 35 (info-ISSEP 
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