Meinem Anbieter wurde eine Ausnahmeregelung für das Roaming gewährt. Was bedeutet das?

Die Anbieter haben das Recht, beim BIPT eine Ausnahmeregelung zu beantragen, die es ihnen erlaubt, Tarifzuschläge für Roamingdienste in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) anzurechnen.

Derzeit wurde keinem belgischen Anbieter eine solche Ausnahmeregelung gewährt.

Die im Rahmen einer solchen Ausnahmeregelung angewendeten Tarifzuschläge dürfen die folgenden Beträge nicht überschreiten: 

Was tun Sie? Was zahlen Sie?
(inkl. MwSt.)
Sie rufen jemanden an Höchstens 3,8 Eurocents pro Anrufminute zusätzlich zum Inlandspreis
Sie werden angerufen Höchstens 0,94 Eurocent pro Minute bei ankommenden Anrufen
Sie senden eine SMS Höchstens 1,2 Eurocent pro SMS zusätzlich zum Inlandspreis
Sie empfangen eine SMS Kein Zuschlag möglich
Sie surfen im Internet Höchstens 0,34 Eurocent pro Megabyte zusätzlich zum Inlandspreis
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