Im Jahr 2022, warf das BIPT dem Betreiber Sewan vor, das Register der gebührenpflichtigen Nummern, anhand dessen die Verbraucher die Dienstleistungserbringer identifizieren können, die gebührenpflichtige 070X- und 090X-Nummern verwenden, nicht ordnungsgemäß ausgefüllt zu haben.

Für den festgestellten Verstoß verhängt das BIPT gegen Sewan Belgium eine Geldbuße von 17 950 EUR.

Dieser Beschluss folgt auf ein Urteil des Märktegerichtshofs vom 8. März 2023. 

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