Mit diesem Urteil bestätigt der Gerichtshof den Verstoß, hebt aber den Beschluss des Rates des BIPT vom 24. Mai 2022 teilweise auf, da dieser SEWAN eine Geldbuße auferlegt, deren Betragsfestsetzung nicht ausreichend begründet ist, und verweist die Sache zur erneuten Entscheidung über diesen Betrag an den Rat des BIPT zurück. 

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